Gericht

Ex-FPÖ-Politiker wegen Sachbeschädigung angeklagt

Ein ehemaliger FPÖ-Kommunalpolitiker aus dem Flachgau soll im November 2019 mit Stahl- und Farbkugeln aus einer CO2-Waffe sein Nachbarhaus und ein geparktes Auto beschädigt haben. Am 9. Dezember muss er sich dafür vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte beim Landesgericht Strafantrag gegen den Ex-Kommunalpolitiker wegen schwerer Sachbeschädigung und wegen Verstoßes gegen ein über ihn verhängtes Waffenverbot ein. Der 58-Jährige soll im November 2019 mit einer CO2-Waffe herumgeschossen haben.

Fenster und Auto beschädigt

Die Stahlkugeln haben dem Strafantrag zufolge die Scheibe eines Badezimmerfensters und den Fensterrahmen des Nachbarhauses beschädigt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Dienstag auf APA-Anfrage erklärte. Weiters sei der vor einem anderen Nachbarhaus abgestellte Audi von Stahl- und Farbkugeln aus dem Luftdruckgewehr an der Karosserie und an einer Seitenscheibe beschädigt worden. Die Schadenshöhe belaufe sich auf 5.700 Euro.

Eine nachweisbare Gefährdung von Personen habe es damals nicht gegeben, erklärte Neher. Es habe sich keine Person in dem Schussfeld aufgehalten. Da aber gegen den Mann im Sommer 2019 ein Waffenverbot ausgesprochen worden war, muss er sich auch wegen unerlaubten Besitzes einer Waffe vor Gericht verantworten. Laut einem gerichtlich beeideten Sachverständigen war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Cobra-Einsatz im Sommer 2019

Um den Mann hatte es bereits im Sommter 2019 Aufregung gegeben. Er soll damals in betrunkenem Zustand vom Balkon seiner Wohnung 29 Schüsse in seinen Garten abgegeben haben. Er stellte sich laut eigenen Angaben die Gesichter von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor und schoss in die Sträucher. Angeblich soll der Mann aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und eines Pfarrers geschossen haben.

Der Vorfall löste damals einen Polizeieinsatz mit Unterstützung der Cobra aus. Der Flachgauer wurde nach dem Vorfall aus der FPÖ ausgeschlossen. Im August 2019 legte er sein Mandat in der Gemeindevertretung zurück.

Kein Verfahren wegen Schüssen vom Balkon

Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitete nach den Schüssen vom Balkon Ermittlungen gegen den Mann wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ein. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt, „weil keine konkrete Personengefährdung vorlag“, hieß es im Jänner 2020 von der Staatsanwaltschaft Salzburg. Es seien auch keine fremden Gegenstände beschädigt worden.