Legale Airbnb-Profile im Internet.
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Chronik

Airbnb & Co.: Bald Registrierungspflicht für Vermieter

Die Registrierungspflicht für Vermieter, die Wohnungen als Tourismusunterkünfte über Onlineplattformen anbieten, rückt näher. In knapp drei Wochen tritt eine entsprechende Verordnung des Landes in Kraft. Die Vorbereitungszeit für die Umsetzung ist für die Gemeinden äußerst knapp.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt etwa geht davon aus, dass das Registrierungssystem zunächst nur in einer Basisversion rechtzeitig ausgearbeitet werden kann. Den Beamten des Stadtsteueramtes stehen arbeitsintensive Wochen bevor, denn die Vorgaben für die Registrierungspflicht sind zwar noch nicht rechtsgültig, sie liegen aber im Entwurf vor und sollen bald umgesetzt werden.

Formular: Vermieter müssen Nächtigungsabgabe zahlen

Ab 1. September 2020 müssen sich Privatpersonen, welche über Onlineplattformen Wohnungen an Touristen vermieten, offiziell bei der Gemeinde registrieren lassen und dann eine Nächtigungsabgabe zahlen. Dafür soll es ein Formular geben, bei dem allerdings noch unklar ist, ob es im Papierformat oder online oder in beiden Versionen verfügbar sein wird, heißt es vom Amt.

Stadt: „Nachfrage nach Airbnb-Wohnungen nicht hoch“

Trotz des straffen Zeitplans ist Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) zuversichtlich, bald Registrierungsnummern vergeben zu können. „Ich gehe einmal davon aus, dass die Beamten das rechtzeitig so hinbringen werden. Momentan ist allerdings der Bedarf auch so hoch, weil generell die Nachfrage im Städtetourismus noch nicht so hoch ist.“

Registrierungsnummern für mehr Transparenz

Die Behörden prüfen, ob die Vermieter alle (raumordnungs-)rechtlichen Bestimmungen einhalten und am Ort der Unterkunft auch ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Erfüllt der Vermieter die Voraussetzungen, wird eine Registrierungsnummer ausgestellt. Diese soll dann auf den Websites der Plattformen verpflichtend bei den jeweiligen Angeboten mit aufscheinen. Damit soll die bisher oft schwierige Kontrolle und Aufdeckung illegaler Fälle erleichtert werden.

Länger dauern dürfte es, bis die Registrierungsnummern auf der Website der Stadt Salzburg öffentlich einsehbar sind. Laut Verordnung soll das nämlich möglich gemacht werden. Dafür müsse allerdings noch ein eigenes Programm geschrieben werden, damit die Daten auch sicher sind, heißt es aus dem Stadtsteueramt.

Gemeinden fordern einheitliches Formular vom Land

Die Umsetzung der Registrierungspflicht für Airbnb-Wohnungen sorgt nicht nur in der Stadt, sondern auch in den Landgemeinden für Anspannung. Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer (ÖVP) fordert mehr Unterstützung vonseiten des Landes. Es brauche eine einheitliche Lösung – auch wenn jede Gemeinde selbst dafür zuständig ist, Registrierungsnummern auszugeben.

Die Verordnung zur Führung eines Unterkunftsregisters ist zwar detailliert, trotzdem hätte sich der St. Johanner ÖVP-Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer mehr erwartet. So fordert er ein einheitliches Formular, welches vom Land ausgearbeitet und an alle Gemeinden ausgegeben wird. Auch das EDV-Programm für die Erstellung eines öffentlich einsehbaren Registers von touristischen Airbnb-Anbietern hätte aus einem Guss sein können, kritisiert Mitterer.

Land für Verbesserungen offen

In der Begutachtungsphase der Verordnung zum geplanten Unterkunftsregister habe man diese Punkte auch eingebracht, ergänzt Mitterer. Und auch wenn die Registrierungspflicht so rechtsgültig wird, wie sie jetzt ist, werde man weiterhin versuchen, Verbesserungen zu erarbeiten, so Mitterer. Aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) heißt es, man strebe ebenfalls langfristige Lösungen an, wolle jetzt aber erst einmal mit der Registrierungspflicht beginnen. Es seien auch bereits Gespräche mit dem Gemeindeverband vereinbart, heißt es.