Der 23 Jahre alte Syrer soll das Messer gehabt und es seinem Begleiter gegeben haben. Der Bluttat vor dem Altstadtlokal in der Griesgasse war eine Stichelei unter den alkoholisierten Männern vorausgegangen. Nachdem der erstangeklagte 26-jährige, mehrmals vorbestrafte Österreicher einem Burschen aus dem Flachgau einen Faustschlag verpasste, „folgte ein Raufhandel“, erklärte der Staatsanwalt. Zunächst habe sich die Situation auch wieder beruhig. Doch dann habe der 24-jährige Syrer provokant mit einem Messer herumhantiert.
Die Situation eskalierte. Der 26-Jährige sei zu dem 24-Jährigen gegangen und der Jüngere habe ihm das Messer nach kurzem Zögern überlassen. Schließlich habe der Ältere, gegen den ein Waffenverbot galt, einem Burschen vor dem Lokal in den Oberbauch gestochen, wobei die Bauchhöhle geöffnet wurde, schilderte der Staatsanwalt. Es folgten offenbar erneut Attacken zwischen den Kontrahenten. Dabei habe der 26-Jährige einem weiteren Burschen aus dem Flachgau in den Rücken gestochen.
Stichverletzungen glimpflich ausgegangen
Wäre der Stichkanal nur geringfügig anders verlaufen, hätte bei dem ersten Opfer eine lebensbedrohliche Bauchhöhlenentzündung und bei dem zweiten Opfer eine lebensbedrohliche Blutung eintreten können, sagte der Staatsanwalt. Er untermauerte die Anklage mit Videoaufzeichnungen über das Geschehen aus einer Überwachungskamera und aufgrund von Zeugenaussagen.
Verteidiger erkennen keinen Mordversuch
Die Verteidiger der beiden Angeklagten konnten allerdings keinen versuchten Mord erkennen. Rechtsanwalt Kurt Jelinek, der den 26-Jährigen vertritt, sagt „Aus meiner Sicht kommt eine absichtlich schwere Körperverletzung zu tragen“. Der Angeklagte habe dem Syrer das Messer wegnehmen wollen, dann sei die Situation aber eskaliert. Wenn sein Mandant den Mann töten habe wollen, „hätte er zwei, drei Mal zugestochen, nicht nur ein Mal“, meinte Jelinek. „Er hatte die Absicht, ihn zu verletzen, aber nicht, ihn zu töten.“
Zu viel Alkohol
Der 26-Jährige beteuerte bei der Befragung durch die vorsitzende Richterin Martina Pfarrkirchner, er habe sich von den vorherigen Beschimpfungen provoziert gefühlt und dann „leider zugestochen“, als er attackiert worden sei. Dass er zugestochen habe, sei ein Fehler gewesen, bedauerte der Erstangeklagte. Mit einem der beiden Opfer sei er eigentlich befreundet gewesen. Eine Rolle habe der Alkohol gespielt. Er habe an jenem Abend mit dem Syrer viel getrunken.
Der Verteidiger des bisher unbescholtenen Syrers, Rechtsanwalt Leopold Hirsch, erklärte, dass der Österreicher dem Syrer das Messer weggenommen habe. Dass er das Messer nicht wieder zurückgeholt habe, könne dem 24-Jährigen aber nicht als Beitrag zum Mordversuch angelastet werden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.