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COV-Krise

Wieder Besuche bei Spitalspatienten möglich

Die Salzburger Landeskliniken lockern die CoV-Regeln für Besucher. Ab sofort sind an allen fünf Standorten pro Tag und Patient wieder ein Besucher und eine Begleitperson erlaubt. An den Zugängen zu den Spitälern wird unter anderem die Körpertemperatur der Besucher gemessen.

Außerdem ersuchen die Landeskliniken (SALK) alle spitalsfremden Personen, ihre Daten mitzuteilen, um bei möglichen Infektionen im Nachhinein die Kontakte schneller nachvollziehen zu können. Besuche seien jedenfalls mit den Stationen und Abteilungen vorher abzustimmen, heißt es.

Sonderregeln für Sterbende und Geburtshilfe

Die neuen Regeln gelten in allen Spitälern der SALK – im Landeskrankenhaus, in der Christian-Doppler-Klinik, in Hallein (Tennengau), St. Veit (Pongau) und Tamsweg (Lungau). An den Spitalszugängen wird die Körpertemperatur der Besucher gemessen. Sie müssen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hände desinfizieren.

Ausnahmen von den Besuchsregeln gelten insbesondere bei Notfällen, wenn sich Patienten in einem kritischem Zustand befinden oder im Sterben liegen. Sonderregelungen gibt es auch für die Geburtshilfe. Besuche seien jedenfalls mit den jeweils betroffenen Stationen vorher abzustimmen, heißt es von den Landeskliniken.

Seniorenheime: Bald Besuche in Zimmern möglich

In den städtischen Seniorenheimen werden ab 15. Juni wieder normale Besuche möglich sein, diese können wieder in den Wohnräumen der Senioren stattfinden – mehr dazu in salzburg.ORF.at (4.6.2020)