Die Spannungen steigen vor allem auch deshalb, weil Heinz Schadens Anwältin politischen Entscheidungsträgern in der Stadt unterstellte, Schaden aus persönlicher Befriedigung in den finanziellen Ruin treiben zu wollen. Schaden sollte bis Donnerstag 542.000 Euro an die Stadt zurückbezahlen. Er bot allerdings Vergleichsverhandlungen an – Anwaltskosten: Schaden bestreitet Geldforderung der Stadt (salzburg.ORF.at; 29.4.2020)
Beschluss damals auch von SPÖ und Bürgerliste
Der Beschluss, die Anwaltskosten aus dem SWAP-Verfahren zurückzufordern, sei einstimmig gefasst worden, so Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Auch mit dem Stimmen der damals noch regierenden SPÖ und ihrer Rathausmehrheit. „Dann müsste dieser Vorwurf auch für die ehemaligen Parteigenossen – auch des Herrn Doktor Schaden – gelten; nämlich für seine SPÖ-Mitglieder und Koalitionspartner die Bürgerliste. Beide Parteien und deren Vertreter haben einstimmig das Muss der Rückforderungen beschlossen.“ Schadens Anwältin bot auch Vergleichsverhandlungen an, Preuner will die Politik aus möglichen Verhandlungen draußen halten – „Vergleichsverhandlungen führt nicht die Stadt,“ so der amtierende Bürgermeister.
Auch andere Verurteilte streben Vergleich an
Anwaltskosten fordert die Stadt auch vom ehemaligen Magistratsdirektor und vom ehemaligen Chef der Finanzabteilung zurück, beide wurden auch im SWAP-Prozess verurteilt. Sie wollen einen Vergleich – im Gegensatz zu Heinz Schaden aber abseits der Öffentlichkeit.