Heinz Schaden Swap OGH Berufung Prozess Gericht Verhandlung
APA/Herbert Pfarrhofer
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Politik

Anwaltskosten: Schaden bestreitet Geldforderung der Stadt

Der rechtskräftig verurteilte Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) weist Geldforderungen der Stadt Salzburg von 542.000 Euro zurück. Diese betreffen seine Anwalts- und Verfahrenskosten, die bisher aus Steuergeldern beglichen wurden. Schadens Anwältin Bettina Knötzl bietet Vergleichsgespräche: „Der Stadt steht kein Cent zu“.

Ein halbes Jahr nachdem die Urteile im Salzburger Swap-Prozess Rechtskraft erlangt haben, fordert nun die Stadt Salzburg von drei Verurteilten die Anwalts- und Verfahrenskosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Euro zurück, darunter von Ex-Bürgermeister Heinz Schaden mit 542.000 Euro.

Zahlungsfrist bis 30. April

Neben Schaden wurden kürzlich zwei ehemalige Spitzenbeamte der Stadt von dieser zur Zahlung aufgefordert. Vom früheren Magistratsdirektor, der zum Zeitpunkt des Swap-Deals Sekretär Schadens war, will die Stadt 413.000 Euro, vom ehemaligen Finanzdirektor 356.000 Euro. Montag der Vorwoche wurden die eingeschriebenen Forderungen zugestellt, die Zahlungsfrist ist mit 30. April denkbar knapp bemessen. Weiters wird zwar ein Entgegenkommen bezüglich der Zahlungsmodalitäten in Aussicht gestellt, aber gleichzeitig betont, dass man die Forderungen bei nicht fristgerechter Entsprechung einklagen werde.

Schadens Anwältin kritisiert Ultimatum

Schaden wird von Anwältin Bettina Knötzl vertreten. Sie betont in einem Schreiben an die Stadt, das Ultimatum von nur zehn Tagen sei inakzeptabel. Weil Schaden – „trotz 25 Jahre im Dienst der Stadt Salzburg, davon 18 als arbeitsamer, hoch engagierter Bürgermeister “ – die Berufspension auf Lebenszeit aberkannt worden ist, sei die Bezahlung von über einer halben Million Euro „schlicht unmöglich“.

Knötzl rückt dann das Begehr der Stadt selbst ins strafrechtliche Eck: Die Betreibung einer Forderung in diesem Ausmaß „bei offensichtlicher Uneinbringlichkeit“ stelle „ein fragwürdiges, wenn mit Vorsatz ausgeführt, untreues Verhalten“ dar; also genau jenes Delikt, weswegen der frühere Bürgermeister verurteilt worden ist.

„Ehemaliger Mitbewerber soll ruiniert werden“

Und die Anwältin sieht eine politische Motivation: „Die persönliche Befriedigung einzelner Entscheidungsträger, den einstigen politischen Mitbewerber in den finanziellen Ruin zu treiben, ist dabei kein Grund, der die Betreibung legitimieren könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der finanzielle Ruin ohnedies bereits eingetreten ist.“

Weiters betonte die Anwältin, dass die Forderung auch „dem Grunde und der Höhe nach“ unberechtigt sei. Denn wenn dem Land Salzburg bei dem Deal ein Schaden entstanden sei, wovon im Urteil ausgegangen wird, müsste der Stadt spiegelbildlich ein Vorteil entstanden sein. Es sei aber gar kein Schaden entstanden. Denn die Bewertung der übertragenen Swaps zu einem bestimmten Stichtag sei zwar vor dem Strafgericht hinzunehmen, nicht aber vor Zivilgerichten.

„Der Stadt steht kein Cent zu“

Knötzls Resümee: „Der verschaffte Nutzen (für die Stadt durch Übertragung der Papiere an das Land, Anm.) übersteigt die geltend gemachte Forderung bei weitem. Folglich steht der Stadt Salzburg kein Cent zu.“ Nichtsdestotrotz bekundete der Ex-Bürgermeister die Bereitschaft für ein Vergleichsgespräch.

Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Schaden erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Der ehemalige Finanzdirektor bekam zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Beide tragen derzeit eine Fußfessel. Auch Ex-Landesfinanzreferent Othmar Raus und der frühere Finanzabteilungsleiter des Landes, Eduard Paulus, erhielten teilbedingte Strafen. Die übrigen Beschuldigten, darunter der Ex-Magistratsdirektor, wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.