Gericht

740.000 Euro Steuern hinterzogen

Am Salzburger Landesgericht wurden heute zwei ehemalige Geschäftsführer einer Gebäudereinigungs- und Hausbetreuungsfirma verurteilt. Die beiden Männer hatten 740.000 Euro an Abgaben nicht ans Finanzamt bezahlt. Vor Gericht zeigten sich die beiden Männer geständig.

Der Erstangeklagte, der das Finanzamt Salzburg um rund 604.800 Euro geschädigt haben soll, erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro, wobei die Hälfte des Betrages bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen wurde. Dem Zweitangeklagten wurde eine Schadenshöhe von rund 135.000 Euro zulasten der Finanz berechnet. Er hat eine 45.000 Euro hohe Geldstrafe erhalten, die Hälfte des Betrages wurde ebenfalls bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen.

Weiters wurde über das Unternehmen eine teilbedingte Verbandsgeldbuße in Höhe von 50.000 Euro verhängt, die Hälfte davon bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren. Die Verurteilten müssen nun innerhalb eines Jahres die noch offenen Schadensbeträge dem Finanzamt entrichten. Im Fall des Erstangeklagten, der nach wie vor Geschäftsführer des Unternehmens ist, sind das rund 31.000 Euro, im Fall des Zweitangeklagten rund 1.080 Euro. Letzterer ist mittlerweile als Angestellter tätig.

Verteidiger kritisierten die Verfahrensdauer

Der Verteidiger des Erstangeklagten, Rechtsanwalt Klaus Plätzer, sowie der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten, Rechtsanwalt Klaus Waha, kritisierten die „überlange Verfahrensdauer“. Fast elf Jahre nach der Hausdurchsuchung im Jahr 2009 sei es erst zu dem Prozess gekommen. Seit der Hausdurchsuchung habe sein Mandant das System im Unternehmen umgestellt und keine Subarbeiter, sondern eigene Dienstnehmer in der GmbH beschäftigt, sagte Plätzer. „Seither gibt es keine Probleme mehr.“ Zudem sei ein Großteil der Schadenswiedergutmachung erfolgt.

Verteidiger Waha erklärte, für den Zweitangeklagten sei es schwierig gewesen, das Steuersystem zu begreifen. Der Mann habe auch eine gewisse Blauäugigkeit als Selbstständiger an den Tag gelegt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Meingast hat die Verfahrensdauer als strafmildernd gewertet, ebenso das reumütige Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten. Mildernd war auch ihr Wohlverhalten seit der Tat, die teils beim Versuch geblieben ist, und die teilweise Schadenswiedergutmachung.