Gericht

Verdacht der Steuerhinterziehung: Ex-Bordellchef freigesprochen

Am Salzburger Landesgericht ist am Freitag ein ehemaliger Betreiber eines Bordells in der Landeshauptstadt vom Verdacht der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, knapp drei Millionen Euro an Umsatzsteuer an der Finanz vorbeigeschleust zu haben.

Die Gesetzeslage, wie mit den Umsätzen der Prostituierten umzugehen ist, sei 2003 bis 2013 unklar gewesen – so begründet der Richter den Freispruch. Der ehemalige Betreiber eines Bordells habe sich damals sehr wohl mit dem Finanzamt getroffen und all seine Umsätze dargelegt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Anklage wie Finanzamt überlegen noch, in Berufung zu gehen. Begonnen hat der Prozess gegen den 55-Jährige Ende August – mehr dazu in: Prozess gegen Ex-Bordellchef vertagt (salzburg.ORF.at; 26.8.2019)

Vor vier Jahren meldete der Mann Konkurs mit den drei Bordell-Standorten in Salzburg, Graz und Linz an. Er wurde schon einmal verurteilt, weil er Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt hatte.