Die Lisa-Alm in Flachau
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Gericht

Hüttenwirt tot: Acht Jahre Haft für beschuldigte Ehefrau

Die 30-jährige Frau, die ihren 57-jährigen Ehemann, den Promi-Hüttenwirt der Lisa-Alm in Flachau (Pongau), Anfang März mit einem Messerstich getötet haben soll, ist am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die ursprünglich wegen Mordes angeklagte Frau wurde Mittwochabend wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge vom Gericht zu dieser unbedingten Haftstrafe verurteilt.

Die Geschworenen hatten die Frage, ob die Beschuldigte ihren Ehemann ermordet habe, einstimmig verneint. Die Eventualfrage nach absichtlich schwerer Körperverletzung wurde hingegen einstimmig bejaht. Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwältin noch Verteidiger haben eine Erklärung abgegeben. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von fünf bis zu fünfzehn Jahren Haft. Die Frau hatte ihre Unschuld beteuert. Sie sprach von einem Unfall.

Geschworene sahen keinen Mord

Zu dem tödlichen Zwischenfall kam es kurz nach Mitternacht in der Küche eines der Gastronomiebetriebe des prominenten Pongauer Wirtes. Die Angeklagte, die in einer Apres-Ski-Hütte ihres Mannes beschäftigt war, hatte erklärt, ihr Mann sei in die Küche gekommen, dort habe sich ein Streit entfacht, weil sie nachher noch mit Freunden eine Bar besuchen wollte und er eifersüchtig geworden sei.

Die 30-jährige Frau, die ihren 57-jährigen Ehemann auf der Lisa-Alm in Flachau (Pongau) mit einem Messerstich getötet haben soll, ist Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt worden – nicht wegen Mordes. Der Promi-Skihüttenwirt starb am 3. März 2019. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Die Beschuldigte wird nach der Urteilsverkündung von Beamtinnen der Justizwache abgeführt

Sie habe ihren Mann auch mit dem Thema Scheidung konfrontiert, schilderte die Angeklagte am Montag, dem ersten Prozesstag, dem Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richter Helmuth Marco Torpier. Ihr Mann habe sie an der Hand, in der sie das Messer hielt, gefasst und sie zu ihm gezogen. Dass das Messer in seinen Oberkörper drang, habe sie gar nicht bemerkt. Als sie Blut am Messer gesehen habe, habe sie zunächst gedacht, es handle sich nur um einen Kratzer: „Ich dachte, er wollte mich erschrecken.“

Beide betrunken bei dem Messerstich

In ihrer ersten Einvernahme vor der Polizei erzählte die 30-Jährige, ihr Mann habe sich aus Eifersucht umbringen wollen. Diese Version hielt sie im Prozess nicht aufrecht. Bei dem Streit waren sowohl der Wirt und seine Frau alkoholisiert. Einem Gerichtsgutachter zufolge handelte es sich bei den beiden um „Berufsalkoholiker“, die Ehefrau war zur Tatzeit zurechnungsfähig.

Laut Staatsanwältin war die zwölf Zentimeter lange Klinge des Messers zur Gänze in den Brustkorb des Opfers eingedrungen. Die Stichbewegung müsse heftig gewesen sein. Der Mann sei an seinen schweren inneren Verletzungen verblutet. Die berufliche Dauerbelastung habe zu Konflikten, meist unter Alkoholeinfluss, zwischen dem Ehepaar geführt. Die Angeklagte habe ihren Mann, der sie manchmal auch geohrfeigt habe, mehrmals damit konfrontiert, dass sie so nicht mehr weitermachen wolle.

Zwölf Zentimeter lange Messerklinge bis zum Anschlag

Die Staatsanwältin gab zudem zu bedenken, dass die Ehefrau die Begünstigte von Lebensversicherungen ihres Mannes in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen sei. Opferanwalt Stefan Rieder hielt die Unfallversion der Beschuldigten ebenfalls nicht für plausibel.

Verteidiger Kurt Jelinek forderte Mittwoch in seinem Plädoyer erneut einen Freispruch vom Mordvorwurf. Die Einstichstelle sei an der Achselhöhle des Mannes gewesen und daher völlig untypisch für jemanden, der eine Tötungsabsicht hege. „Sie hatte kein Motiv“, erklärte der Rechtsanwalt. Die 30-Jährige sei auch von den Zeugen nicht belastet worden. Auch habe es vor dem 3. März keine Anzeichen dafür gegeben, dass das Ehepaar massiv gestritten hätte. In dem Prozess wurden mehr als ein Dutzend Zeugen befragt.

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