Gericht

Baby geschüttelt: Drei Monate bedingt für Vater

Am Landesgericht Salzburg endete am Donnerstag der Prozess gegen einen 33-Jährigen, der im November 2017 seinen damals fünf Monate alten Sohn ein lebensbedrohliches Schütteltrauma zugefügt haben soll. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Geschworenen erkannten in der Tat keinen versuchten Mord. Der Angeklagte wurde deshalb wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre, teilte Gerichtssprecher Peter Egger mit. Zudem muss er dem Kind 3.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der 33-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte saß nach der Tat bereits im Dezember 2018 wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor Gericht. Weil die Staatsanwaltschaft damals die Anklage auf versuchten Mord ausdehnte, erklärte sich der Richter jedoch als unzuständig. Darum ging der Fall an ein Geschworenengericht, der Vater des Buben blieb jedoch auf freiem Fuß.

„Im Schock und Stress passiert“

Der Vater hatte eine Verletzungsabsicht stets bestritten. „Das ist im Schock und im Stress passiert“, sagte er zum Prozessauftakt im September. Das Kind sei sein Ein und Alles. Der Bauarbeiter war bei dem Vorfall zum ersten Mal seit der Geburt die ganze Nacht alleine mit seinem Sohn zuhause, da die Kindsmutter stationär im Spital lag. Wie er erklärte, habe er dem Buben gegen 2.00 Uhr früh ein Fläschchen gegeben und eine halbe Stunde später ein Röcheln und Würgen gehört. „Es war ein komisches Geräusch, so als würde er keine Luft bekommen.“

Er habe darauf das Licht aufgedreht und bemerkt, dass das Kind blau angelaufen war, die Augen komisch verdrehte und Milch aus den Mundwinkeln lief. In Panik und aus Angst, sein Sohn könnte ersticken, habe er ihn einige Male geschüttelt und danach kaltes Wasser über seinen Kopf laufen lassen. „Er hat gehustet, Milch ist ausgeflossen, dann wurde die Haut wieder hell“, erzählte der Angeklagte. Er habe danach geglaubt, dass alles wieder passe. Doch als der Bub am folgenden Nachmittag heftig erbrach, brachte er das Kind gemeinsam mit der mittlerweile heimgekommen Mutter zum Kinderarzt. Als der vom nächtlichen Vorfall erfuhr, schickte er den Buben umgehend ins Krankenhaus, wo ein schweres Schütteltrauma diagnostiziert wurde.

Kind erlitt mehrere lebensgefährliche Verletzungen

Bei dem Säugling wurden mehrere lebensgefährliche Einblutungen unter der harten Hirnhaut festgestellt. Dazu zeigte der Bub typische Symptome wie Erbrechen, Berührungsempfindlichkeit und reduziertes Trinkverhalten. Der Gerichtsmediziner verwies im Verfahren auf zahlreiche Publikationen, wonach geständige Täter bei einem derartigen Verletzungsbild berichtet haben, ihre Babys zumindest zehn bis 30 Sekunden lang mit einer Frequenz von 20 bis 30 Schüttlern pro Minute geschüttelt zu haben. Doch an so viele heftige Bewegungen konnte sich der Angeklagte nicht erinnern.

Anwalt: „Keine Vorsätzlichkeit“

„Es besteht keine Vorsätzlichkeit, er hat fahrlässig gehandelt“, erklärte sein Verteidiger Franz Essl. Sein Mandant habe im Geburtsvorbereitungskurs zwar einmal gehört, Babys keinesfalls zu schütteln, daran aber beim Vorfall nicht gedacht. Der heute 33-Jährige habe sein Kind retten wollen. Das ortete Staatsanwalt Leon-Atris Karisch hingegen als Schutzbehauptung. Das Kleinkind verbrachte fast vier Wochen im Krankenhaus, dürfte aber ohne Spät-oder Dauerfolgen davongekommen sein. Nach dem behördlich verordneten Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Zuge der Ermittlungen lebt der Vater mittlerweile wieder bei der Familie.