Oberlandesgericht Linz OLG
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Gericht

Toter in Tonne: Mildere Strafe für Freundin

Die Gefängnisstrafe für jene Deutsche, die ihren toten Freund in Mattsee (Flachgau) in einer Plastiktonne verstaut hat, ist abgemildert worden: von ursprünglich sieben auf fünf Jahre Gefängnis. Das entschied das Oberlandesgericht Linz.

Die 62-jährige Deutsche wurde verurteilt, nachdem sie dem sexuell überaktiven 73-jährigen Mattseer im Juni 2017 Schlaftabletten gegeben hatte und er danach nicht mehr aufgewacht war. Ihren Aussagen nach verabreichte sie ihrem Freund die Tabletten, weil ihr die Sexspiele mit ihm zu viel wurden. Die 62-Jährige rechtfertigte sich beim Prozess im Dezember 2018 in Salzburg mit, ich habe ihm Schlaftabletten gegeben, damit der Mann endlich Ruhe gibt und schläft.

Fünf Jahre Gefängnis sind jetzt rechtskräftig

Die Berlinerin gab zu, dass sie die Leiche des Mattseers in dessen Garage in einer Plastiktonne verstaute. Einen Mord stritt die mehrfach vorbestrafte Frau stets ab, töten habe sie ihn nicht wollen. Das glaubte ihr auch das Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg im Dezember 2018. Sie wurde vor knapp einem Jahr zu sieben Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

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Die Verurteilte verabreichte dem Mattseer Schlaftabletten und verstaute seine Leiche in einer Tonne in dessen Garage

Die Frau wurde zudem wegen Störung der Totenruhe, schweren Diebstahls und gewerbsmäßig schweren Betrugs, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gesprochen.

Ihr Verteidiger meldete nach dem Urteil im Dezember 2018 Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Rechtsmittel verzichtet. Der abgemilderte Schuldspruch wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Das Urteil von fünf Jahren Gefängnis ist rechtskräftig.