Heinz Schaden Swap OGH Berufung Prozess Gericht Verhandlung
APA/Herbert Pfarrhofer
APA/Herbert Pfarrhofer
Gericht

Swap-Prozess: Verteidiger forderten Freisprüche

Beim Berufungsverfahren im Salzburger Swap-Prozess haben Dienstag die Anwälte der angeklagten Ex-Politiker Heinz Schaden und Othmar Raus (beide SPÖ) beim Obersten Gerichtshof Freisprüche gefordert. Österreichs Generalanwalt forderte als Ankläger eine Verschärfung der verhängten Strafen.

Bettina Knötzl ist die Verteidigerin des früheren Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden. Sie sagte dem ORF am Dienstag zum bisherigen Verlauf des Verfahrens: „Auch eine zweite Chance ist natürlich eine Variante, wo wir dann die zweite Chance mit einem kompetenteren Sachverständigen bekommen. Auch das ist eine Variante. Wir hoffen aber sehr auf den Freispruch.“

Heinz Schaden Swap OGH Berufung Prozess Gericht Verhandlung
APA/HERBERT PFARRHOFER
Anwältin Knötzl und Schaden am Dienstag vor Verhandlungsbeginn

Auch Anwalt von Raus fordert Freispruch

Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass der frühere Landesfinanzreferent Othmar Raus von den negativen Barwerten der Zinstauschgeschäfte erfahren habe, sagt Gerald Ruhri, Verteidiger des Ex-Politikers. Auch er plädiert auf Freispruch: „Es wurden auf der einen Seite wesentliche Umstände, die für den Herrn Doktor Raus sprechen, bei den Tatsachenfeststellungen unberücksichtigt gelassen. Was als erwiesener Sachverhalt im Urteil steht, das wurde nach meiner festen Überzeugung unter dem Strich rechtlich zu seinem Nachteil falsch gewürdigt.“

Der Angeklagte selbst versteht die Verurteilung in erster Instanz auch gut zwei Jahre später immer noch nicht. Othmar Raus betont, er hoffe noch immer, dass sich die Gerechtigkeit durchsetze: „Ich hoffe auf einen guten Ausgang des gesamten Verfahrens. Ich fühle mich nicht im Sinne des Urteils schuldig. Es gibt natürlich eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände, die dazu geführt haben.“

Salzburg TV-Team in Wien

ORF-Redakteur Karl Kern berichtet von dem Verfahren aus dem Obersten Gerichtshof für „Salzburg heute“

Ankläger vermisst Geständnis als Milderungsgrund

Der Generalanwalt der Republik hat Dienstag eine Verschärfung der Urteile gegen Raus, den ehemaligen Finanzhofrat des Landes und gegen Heinz Schaden gefordert. Außerdem solle die Strafe zur Gänze als unbedingte Haft verhängt werden. Im Fall Schaden sagt Generalanwalt Harald Eisenmenger, ihm fehle als Milderungsgrund das Geständnis: „Und die Schadensgutmachung. Auf diese werde ich noch zu sprechen kommen.“ Er fürchte, der gute und ordentliche Lebenslauf Schadens sei da zu wenig, sagte Eisenmenger dem ORF auf Anfrage von unserem Salzburger Redakteur Karl Kern, der in Wien das Verfahren beobachtet.

Das Interesse an diesem Prozess ist groß. Mittwoch ab 10.00 Uhr geht er beim Obersten Gerichtshof weiter.

Verlauf von Dienstag

Die Argumente von Schadens Verteidigung, warum das Urteil des Erstgerichts nicht halten könne, waren am Dienstag vielfältig. Anwältin Knötzl nannte drei Gründe für eine Nichtigkeit: erstens ein aus ihrer Sicht völlig unschlüssiges Sachverständigengutachten im ersten Prozess. Die Verweigerung eines kompetenten Sachverständigen sei ein gravierender Fehler, der sich durchziehe. Salzburgs Ex-Bürgermeister werde beruflich, politisch und wirtschaftlich vernichtet. Und trotzdem werde ihm dieses wichtige Beweismittel vorenthalten.

Anwältin argumentiert mit Bibelpassage

Zum Zweiten bemängelte die Anwältin einen nicht ausreichend gewürdigten Zeugen – den früheren Direktor der Salzburger Wirtschaftskammer Wolfgang Gmachl. Und zum Dritten bemühte Knötzl auch noch die Bibel mit einer Ableitung eines Zitats aus Matthäus: „Niemand kann zwei Herren dienen.“

Die Rechtsanwältin sagte wörtlich: Wer seiner Stadt treu diene, seine Pflichten erfülle, der müsse sich nicht den Kopf des Landes zerbrechen. Gemeint ist damit offenbar, dass Heinz Schaden bei der Übertragung der umstrittenen Zinstauschgeschäfte an das Land das Beste für die Stadt erreichen wollte. Er habe sich nicht bereichert. Und abgesehen davon sei bis heute nicht klar, ob die Swaps nicht zur Endfälligkeit wieder in der Gewinnzone gewesen wären.

Entwurf für Urteil bereits verfasst

Zu Mittag ist beim OGH der Anwalt von Othmar Raus am Wort. Die Verhandlung wird voraussichtlich bis in den späten Dienstagnachmittag hinein andauern. Dann wird sich das Gericht zur Beratung zurückziehen. Ein Entwurf für ein Urteil liegt aufgrund der Aktenlage bereits vor. Jetzt geht es darum, dem Entwurf zuzustimmen oder ihn noch abzuändern. Das Urteil wird für Mittwochvormittag erwartet.

Erstgericht verurteilte sieben Angeklagte

2017 wurden nicht weniger als sieben Angeklagte verurteilt. Sechs meldeten Nichtigkeit und Berufung an – darunter zwei prominente Ex-Politiker: Heinz Schaden und Othmar Raus.

Beitrag zur Untreue war die Begründung für drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Es traf den – nach dem Urteil zurückgetretenen – Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden. Zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt, gab es für den früheren Landesfinanzreferenten Raus, der auch unter Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (ebenfalls SPÖ) der Landeshauptmannstellvertreter war.

Drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt, setzte es für den noch heute amtierenden Finanzdirektor der Stadt, zwei Jahre teilbedingt für den ehemaligen Leiter der Finanzabteilung des Landes. Zwei weitere Beamte aus Stadt und Land wurden ebenso verurteilt wie Monika Rathgeber, die ehemalige Leiterin des Budgetreferats beim Land. Sie war die einzige, die sich damals schuldig bekannte und das Urteil auch annahm.

Drei Mio. Euro Schaden laut Ersturteil

Es war um die Übertragung von Zinstauschgeschäften der Stadt an das Land gegangen, so genannte Swaps. Das Land hatte ein größeres Portfolio derartiger Geschäfte. Die Stadt unter dem damaligen Bürgermeister Schaden wollte ihre damals millionenschwer im Minus befindlichen Positionen loswerden. Der Schaden laut Urteil für die Stadt betrug mindestens drei Millionen Euro.

Ab heute wird also in Wien verhandelt. Das Urteil des OGH wird mit Spannung erwartet. Dann entscheidet sich auch, ob die Stadt von ihrem Ex-Bürgermeister und zwei Magistratsbeamten die bislang angefallenen Anwalts- und Verfahrenskosten zurückfordert. Es geht um insgesamt drei Millionen Euro.

Stadt könnte Geld von Schaden zurückfordern

Das Geld hat die Stadt dem Bürgermeister und ihren Bediensteten bislang vorgestreckt – wegen der Unschuldsvermutung. Erwachsen die Urteile aber in Rechtskraft, dann wird wohl auch um die Rückzahlung prozessiert. Das meiste Geld wird dann wohl von Ex-Bürgermeister Heinz Schaden verlangt. Ihm droht nach eigener Aussage dann der private finanzielle Bankrott – neben einer möglicherweise teilbedingten, vom OGH bestätigten Haftstrafe.

Links: