Elektroauto beim Aufladen an einer E-Tankstelle
APA/HELMUT FOHRINGER
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Verkehr

Lärmpflicht für neue Elektroautos

Elektroautos sind ab Montag verpflichtet, Lärm zu machen. Zumindest gilt das für jene, die ab jetzt neu typisiert werden. Jene 2000 Elektroautos, die in Salzburg zugelassen sind, müssen also nicht nachrüsten.

Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die auf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern aus ist. Elektromotoren sind deutlich leiser als herkömmliche Motoren, näher kommende E-Autos bisher also rein akustisch nicht erkennbar. Für mehr Sicherheit müssen diese ab jetzt also künstlich ein Geräusch machen.

Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die ab Montag neu auf dem Markt typisiert werden – nachrüsten ist also nicht nötig, sagt die Rechtsexpertin des Salzburger ÖAMTC, Marlene Lindner: „Aber es wird teilweise von Herstellern schon angeboten. Das ist natürlich eine Sicherheitserhöhung. Es besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung.“

Signal durch Frequenzänderung

Das Signal muss bis 20 Kilometer pro Stunde erklingen. Wie sich dieses genau anhört, ist nicht vorgeschrieben – das Geräusch soll lediglich dem eines Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein und soll auf das Beschleunigen und Bremsen des Fahrzeuges hinweisen. Beispielsweise durch eine Frequenzänderung.