Rettungsauto
ORF/Georg Hummer
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Chronik

Besitzstörung: Mehr Anzeigen gegen Rotkreuz-Autos

In der Stadt Salzburg nehmen die Anzeigen wegen Besitzstörung gegen Rotkreuz-Mitarbeiter zu, wenn Rettungsfahrzeuge auf privaten Flächen parken. Das beobachtet das Rote Kreuz. Dabei sei es oft schwierig, einen geeigneten Parkplatz zu finden, wenn verletzte oder alte Menschen abgeholt oder heimgebracht werden.

Dass parkende Rettungsfahrzeuge zunehmend wegen Besitzstörung angezeigt werden, sei ein bedenkliches gesellschaftliches Problem. Das sagte die Sprecherin des Roten Kreuzes Salzburg, Roberta Thanner. Denn jeder Rettungswagen sei als solcher erkennbar.

Bei Notfällen mit Blaulicht und Folgetonhorn dürfen die Lenker das Fahrzeug abstellen, ohne Anzeigen zu riskieren. Anders ist das bei Krankentransporten, wo Menschen beispielsweise ins Altersheim, in ein Spital oder wieder nach Hause gebracht werden. Hier komme es zu mehr Besitzstörungsanzeigen, weil das Rettungsfahrzeug auf einem Privatgrund abgestellt ist, was manchem Grundbesitzer nicht passt.

Fahrzeuglenker kann zur Kasse gebeten werden

Das Rote Kreuz Salzburg schickte deshalb eine Dienstinformation aus. Darin wird darauf hingewiesen, dass bei Krankentransporten darauf geachtet werden möge, wo geparkt wird. Lenker zeigten sich verärgert darüber, dass sie möglicherweise zur Kasse gebeten werden.

Beim Roten Kreuz wird jede Anzeige einzeln geprüft. In manchen Fällen werde die Anzeige zurückgezogen, oder der Betrag werde verringert, hieß es. Den Rest müsse der Lenker bezahlen. In Einzelfällen übernehme das Rote Kreuz die Kosten, sagte Thanner, wenn die Prüfung ergeben habe, dass den Fahrer kein Verschulden treffe.