UKH Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Chronik

UKH-Primar: Anzeige, aber kein Verfahren nach OP

Bei der Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige gegen einen Primar des Unfallkrankenhauses Salzburg eingelangt. Darin geht es um den Vorwurf, dass er bei einer offenen Wirbelsäulenoperation den OP-Saal verlassen habe und nicht mehr zurückgekehrt sei. Die Causa sei verjährt, heißt es von der Anklagebehörde.

In der anonymen Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg, die dem ORF und der Wiener Stadtzeitung „Falter“ vorliegt, wird detailliert der Ablauf einer Wirbelsäulenoperation am 14. Oktober 2022 beschrieben. Zitat: „Der Patient liegt in Narkose, bei dem Eingriff werden Metallschrauben in die Wirbelsäule eingebracht. Leider kommt es während der Operation zu Komplikationen.“

Vorwurf: Primar verließ OP, um Vorlesung zu halten

In dem Schreiben heißt es weiter, dass der operierende Primar den OP-Saal verlassen und angegeben habe, keine Zeit mehr zu haben. Der OP-Assistent habe keine Erfahrung mit Wirbelsäulenoperationen gehabt und sei fachlich völlig überfordert gewesen. Zu diesem Zeitpunkt sei niemand im gesamten UKH gewesen, der dieses Problem habe lösen können. Es sei mehr als eine Stunde vergangen, bis ein anderer Chirurg eingetroffen sei, um die Operation fortzusetzen.

In der Anzeige steht weiters, dass der Operateur währenddessen in seinem Büro gesessen sei und eine Onlinevorlesung für die deutsche Bundeswehr gehalten habe. Das alles sei lückenlos dokumentiert.

Staatsanwaltschaft: Verjährt, kein Schaden bei Patienten

Die Salzburger Staatsanwaltschaft prüfte bereits das Vorliegen eines Anfangsverdachts – welche Delikte also im Raum stehen, konkret Gefährdung der körperlichen Sicherheit und fahrlässige Körperverletzung. Allerdings seien diese Delikte bereits nach einem Jahr verjährt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag dem ORF. Deshalb sei von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden. Zudem gebe es keinen Anhaltspunkt, dass der Patient zu Schaden gekommen sei.