Wirtschaft

Fageralm: Keine Landwirte-Eigenschaft

Die Markus Friesacher GmbH hätte die Fageralm in Elsbethen (Flachgau) nicht kaufen dürfen. Das geht jetzt aus einer Anfragebeantwortung vom zuständigen Landesrat Martin Zauner (FPÖ) hervor. Die Grünen sprechen von Behördenversagen.

Die Grundverkehrskommission hätte diesen Grundstückskauf vor Jahren ablehnen müssen. Denn die Markus Friesacher GmbH hat keine landwirtschaftliche Eigenschaft, deshalb hätte sie die 40.000 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche in Elsbethen vor fast vier Jahren eigentlich auch nicht kaufen dürfen.

Die Grundverkehrskommission sei damals von einer landwirtschaftlichen Eigenschaft ausgegangen, liest man in der Anfragebeantwortung des zuständigen Ressorts. Die Grundverkehrskommission agiere unfähig oder willfährig, sagt dazu Simon Heilig Hofbauer von den Grünen. Kritik übt er aber auch am zuständigen FPÖ-Landesrat Zauner: „Es entsteht hier schon der Eindruck, dass man hier die Freunde aus der ÖVP schonen möchte.“

Rückabwicklung scheint unwahrscheinlich

Konsequenzen für die Grundverkehrskommission gebe es keine, entgegnet das Büro Zauner dem ORF schriftlich. Es handle sich um einen Altfall. Im Grundverkehrsgesetz aus 2001 sei nicht klar definiert gewesen, inwieweit juristische Personen Landwirte sein können. Außerdem sei die Grundverkehrskommission im Vorjahr neu aufgestellt worden – daher bestünde kein Handlungsbedarf, so das Büro Zauner.

Dass der Kauf der Fageralm durch die Markus Friesacher GmbH rückabgewickelt wird, scheint aus jetziger Sicht unwahrscheinlich. Die Grünen wollen prüfen lassen, ob alle Angaben Friesachers zur damaligen Zeit korrekt waren.