Die Strafe betrage eigentlich zwei Jahre, hieß es. Von einer früheren Verurteilung komme noch eine Reststrafe dazu.
Mit Scherben das Gesicht verletzt
Der Mann hatte Anfang des Jahres beim Ausgehen in der Altstadt einen Bierkrug auf einen anderen Nachtschwärmer geworfen. Danach attackierte er sein Opfer mit einer Scherbe im Gesicht. Der Gewalttäter muss diesem auch 3.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.