Das Gericht sieht in dem Vorfall keine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung – aber eine verbale Drohung und Nötigung. Der Angeklagte, der laut Richter schwerhörig und auf einem Auge blind ist, muss 150 Euro als Geldbuße bezahlen. Der Vergleich ist rechtskräftig.
Löcher im Pullover
Der betagte Mann soll im Herbst seinen Nachbarn mit einem Klappmesser angegriffen haben. Laut Anklage gerieten die beiden wegen Lärmbelästung in Streit. Der rabiate 86-Jährige in die Bauchregion seines etwas jüngeren Kontrahenten gezielt haben.
Obwohl der Pullover des Nachbarn auch Löcher aufwies, sei der Mann unverletzt geblieben, sagen die Ermittler.