Weitwörther Au
ORF/Georg Hummer
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Politik

Weiter Debatte um neues Naturschutzgesetz

Diese Woche ist die Begutachtungsfrist für das neue Naturschutzgesetz und das Gesetz zur Landesumweltanwaltschaft (LUA) zu Ende gegangen. Gegner der Novelle haben ihre Stellungnahmen abgegeben – vom Alpenverein über den WWF bis zur LUA. Die Regierung will das bisherige Gesetz in wesentlichen Punkten ändern.

Im Herbst 2023 legte die ÖVP-FPÖ-Landesregierung einen Gesetzesentwurf zu den oben erwähnten Themen vor. Nach massivem Protest von Oppositionsparteien und verschiedenen Organisationen wurden diverse Punkte entschärft und außerdem ein Begutachtungsverfahren eingeleitet.

Interessensabwägung soll bleiben

In den nun vorliegenden 22 Stellungnahmen gibt es viel Kritik. Eines wird aber vielfach positiv bewertet: Die Interessensabwägung soll laut neuem Entwurf gesetzlich verankert bleiben. Das heißt, die Behörde muss bei geplanten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie weiterhin zwischen öffentlichem Interesse am Naturschutz und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Energiegewinnung abwägen. „Beim ursprünglichen Entwurf wäre es so gewesen, dass auch ein noch so kleines Wasserkraftwerk, ein Windrad oder eine PV-Anlage von der Behörde einfach bewilligt hätte werden müssen, auch wenn der Nutzen durch die Energieausbeute sehr gering gewesen wäre, aber der Schaden gleichzeitig besonders hoch, weil es zum Beispiel in einem hochwertigen Lebensraum geplant gewesen wäre“, sagt Landesumweltanwältin Gishild Schaufler.

LUA: Keine Einsprüche bei Höchstgerichten mehr

Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass die Behörde das Interessensausmaß weiterhin abwägen muss. Die Kritiker sind aber weiter gegen den Plan, dass die Landesumweltanwaltschaft künftig in höchstgerichtlichen Verfahren keinen Einspruch mehr gegen den Bau von technischen Anlagen erheben kann.