Das Urteil ist rechtskräftig.
Immer wenn sie Alkohol trinke, dann verliere sie die Kontrolle, hieß es Freitag vor Gericht. Mehrmals habe diese Frau im Sommer letzten Jahres Heil Hitler von ihrem Balkon geschrien, dazu den Hitlergruß in alle Richtungen gezeigt, so die Staatsanwaltschaft. Weiters habe sie gebrüllt, alle Homosexuellen gehörten erschossen. Adressaten waren zwei Männer nebenan – ein Pärchen.
Auch Beamte mit Hitlergruß empfangen
Als die Polizei kam, habe sie auch dieser den Hitlergruß gezeigt. Heute entschuldige sie sich tausend Mal, sagte die 53-jährige Deutsche vor Gericht. Sie wisse nicht, was sie geritten habe. Sie habe mit der rechten Szene nichts zu tun – aber ein Alkoholproblem. Und sie wolle einen Entzug machen.
Diese Vorfälle mit Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung haben nun vor Gericht ernste Konsequenzen. Geschworene und drei Berufsrichter entscheiden über das Urteil, eine Besetzung wie bei einem Mordprozess.
Taten zählen, nicht die wahre Gesinnung
Bei solchen Verfahren ist die tatsächliche politische Gesinnung von Angeklagten egal. Entscheidend sei, ob es für Andere so wirke, dass man den Nationalsozialismus gut fände.