Jugendliche unkenntlich
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Chronik

Einrichtung für junge Straftäter gefordert

Wie man am besten mit straffälligen Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren umgeht – damit beschäftigt sich zurzeit der Salzburger Landtag. Die Sozialdemokraten haben einen Antrag eingebracht, in dem sie eine betreute Einrichtung für junge Straftäter fordern.

Sendungshinweis:

Welche Möglichkeiten gibt es für den Umgang mit Jugendlichen Straftätern?
Darüber diskutieren wir auch am 11.04. 2024 in der
„Radio Salzburg Mittagszeit“ ab 13.00 Uhr.

Sie sind sehr jung, die Familienverhältnisse zerrüttet, die Eltern oft suchtkrank. Eine Perspektive gibt es nicht, schon gar keinen geregelten Tagesablauf. Was tun mit Kindern und Jugendlichen, die schon mit elf oder zwölf Jahren Straftaten begehen? Die Sozialdemokraten im Salzburger Landtag fordern eine engmaschige Betreuung, die über das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe hinausgeht, sagt SPÖ-Jugendsprecherin Barbara Thöny: „Uns geht es um eine gezielte Wohn- und Betreuungsform, statt Gefängnis.

Immer wieder wird der Ruf nach einer Verschärfung des Jungendstrafrechts laut, verbunden mit einem Absenken der Altersgrenze für die Strafmündigkeit. Die liegt in Österreich derzeit bei 14 Jahren. Im Vergleich dazu: Griechenlang straft Kinder ab acht Jahren, die Schweiz, England, Wales und Nordirland ab zehn.

Wohngemeinschaft mit Aufenthaltspflicht

Dass Gefängnis und das Senken der Altersgrenze für Strafmündigkeit keinen Sinn machen, darin sind sich sowohl Politiker als auch Jugendrichter und Bewährungshelfer in Salzburg einig. Vielmehr brauche es eine Betreuungsform mit klaren Regeln und Sanktionsmöglichkeiten, betont Jonannes Bernegger, Leiter des Bewährungshilfevereins Neustart in Salzburg: „Eine intensiv betreute Wohngemeinschaft mit Aufenthaltspflicht, die geschaffen wird. Mit 1:1 Betreuung, für die Kinder, die man von der Straße holen muss. In anderen Bundesländern gibt es das. In Salzburg fehlt das.“

Änderung der Wohnformen-Verordnung

Dafür bräuchte es aber zwei Dinge, so Bernegger: zum einen die Finanzierung – denn eine 1:1 Betreuung sei kostenintensiv. Zum anderen helfe eine Änderung der Salzburger Wohnformen-Verordnung, die seiner Meinung nach einfach umzusetzen wäre.