Der Mann hat nun vor Gericht beteuert, ein interessierter Laie zu sein, der etwa die Farbe von Schwefel möge. Das nannte die zuständige Richterin zwar „sehr komisch“. Für eine Verurteilung gab es aber nicht genug Beweise. Die Polizei fand die Stoffe bei Drogenermittlungen gegen den 30-Jährigen. Laut Fachleuten können diese Chemikalien auch zur Herstellung von Drogen dienen.
Skurrile Erklärungen
Eine Chemikalie habe er bestellt, weil seine Toilette verstopft war, bei einer anderen gefielen ihm Farbe und Geruch, die dritte brauche er zum Pökeln von Fleisch, bei einer weiteren wollte er wissen, wie sie schmeckt – zu diesen und weiteren Sprengstoff-Bestandteilen in seiner Wohnung hat der 30-jährige vor dem Gericht eine Erklärung. Er sei kein Chemiker, nur privat interessiert und Sprengstoff habe er niemals herstellen wollen.
Doch eine zusammengemischte Flüssigkeit aus seinem Kühlschrank musste wegen Verdachts auf hochexplosive Gefährlichkeit von der Polizei sogar gesprengt werden.
Verteidigung sieht keine Straftat
Die zuständige Richterin sah es als sehr eigenartig an, dass jemand, der kein Chemiker sei, solche Stoffe zu Hause habe und damit experimentiere. Der Verteidiger sagte, diese Chemikalien zu bestellen sei zwar „tatsächlich komisch“, aber nicht automatisch eine „sprengstoffvorbereitende Straftat“.