Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
ORF/Georg Hummer
Gericht

Verdacht auf Sprengstoff-Bastlerei: Geldbuße verhängt

Mit der Zahlung von 1.800 Euro ist Mittwoch das Gerichtverfahren gegen den 30-jährigen Pinzgauer eingestellt worden, der Chemikalien für die Produktion von Sprengstoff oder Drogen zu Hause hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hat nun vor Gericht beteuert, ein interessierter Laie zu sein, der etwa die Farbe von Schwefel möge. Das nannte die zuständige Richterin zwar „sehr komisch“. Für eine Verurteilung gab es aber nicht genug Beweise. Die Polizei fand die Stoffe bei Drogenermittlungen gegen den 30-Jährigen. Laut Fachleuten können diese Chemikalien auch zur Herstellung von Drogen dienen.

Skurrile Erklärungen

Eine Chemikalie habe er bestellt, weil seine Toilette verstopft war, bei einer anderen gefielen ihm Farbe und Geruch, die dritte brauche er zum Pökeln von Fleisch, bei einer weiteren wollte er wissen, wie sie schmeckt – zu diesen und weiteren Sprengstoff-Bestandteilen in seiner Wohnung hat der 30-jährige vor dem Gericht eine Erklärung. Er sei kein Chemiker, nur privat interessiert und Sprengstoff habe er niemals herstellen wollen.

Doch eine zusammengemischte Flüssigkeit aus seinem Kühlschrank musste wegen Verdachts auf hochexplosive Gefährlichkeit von der Polizei sogar gesprengt werden.

Verteidigung sieht keine Straftat

Die zuständige Richterin sah es als sehr eigenartig an, dass jemand, der kein Chemiker sei, solche Stoffe zu Hause habe und damit experimentiere. Der Verteidiger sagte, diese Chemikalien zu bestellen sei zwar „tatsächlich komisch“, aber nicht automatisch eine „sprengstoffvorbereitende Straftat“.