Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Chronik

Freibad-Einbrüche: Jugendbande verurteilt

Eine mutmaßliche Einbrecherbande von sechs Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren ist ist am Montag vor dem Salzburger Landesgericht verurteilt worden – zu Haftstrafen teils unbedingt, teils auf Bewährung. Die Angeklagten legten großteils Geständnisse ab. Sie sollen es vor allem auf Frei- und Strandbäder abgesehen gehabt haben.

Der mutmaßliche Haupttäter, ein Österreicher, muss demnach 20 Monate unbedingt hinter Gitter. Die anderen, geringeren Strafen müssen die Betreffenden entweder zum Teil absitzen oder sie kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die meisten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

54 Einbrüche, 20 andere Straftaten angeklagt

54 Einbrüche und 20 weitere Strafteten wurden den sechs Jugendlichen aus Österreich, Afghanistan und Russland in der Anklage vorgeworden. Die meisten sind trotz ihres jugendlichen Alters mehrfach vorbestraft.

Doch zumindest einer will eingesehen haben, dass das kriminelle Leben keine Zukunft habe: Er habe in Freibad-Kioske, Trafiken, Firmen, Gasthäuser eingebrochen, weil er Schmerzensgeld aus zurückliegenden Verurteilungen zahlen wollte, sagte dieser Österreicher am Montagvormittag bei der Verhandlung. Die erbeuteten 20.000 Euro Bargeld habe er erst versteckt, dann seien sie von dort verschwunden, gab der Bursche an. Jetzt aber werde er das kriminelle Leben hinter sich lassen, die Schule abschließen und einen Lehrplatz suchen.

Vor allem Frei- und Strandbäder im Visier

Die mutmaßliche Einbrecher-Jugendbande soll 2023 in unterschiedlicher Zusammensetzung jedenfalls fast 70.000 Euro Bargeld erbeutet haben. Ziele der Bande sollen laut Anklage vor allem Frei- und Strandbäder in der Stadt Salzburg, im Flachgau, Tennengau und im angrenzenden Oberösterreich gewesen sein.

Die sechs Burschen im Alter sollen fast immer nachts auf Einbruchstouren gegangen sein. Sie sollen Kiosk-Fenster eingeschlagen, Türen zu Buffets oder Gaststätten aufgebrochen und dann meist Bargeld gestohlen haben. Dass sie manchmal leer ausgingen, schien ihnen nichts auszumachen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Manche Strandbäder hätten die Jugendlichen gleich mehrmals heimgesucht. Dabei seien große Sachschäden entstanden – etwa auch im Freibad Leopoldskron in der Stadt Salzburg, dem größten Freibad des Bundeslandes.

Einbruch sogar in Imkerstand

Obwohl Strandbäder ihre Hauptziele gewesen seien, sollen die Jugendlichen auch Trafiken, Firmen, Gasthäuser, einen Tennisclub und sogar einen Imkerstand geplündert haben, so die Anklage. Darüber hinaus sollen sie mehrere Elektroscooter geknackt und Autos ohne Erlaubnis verwendet haben.

Handy-Auswertungen: Per Chat verabredet

Das Sextett wurde von der Staatsanwaltschaft als mutmaßlich kriminelle Vereinigung angeklagt. Handy-Auswertungen ergaben laut Ermittlern, dass sich die Verdächtigen über einen Messenger-Dienst zu den Einbrüchen verabredet und dann auch mit der Beute angegeben hätten. Belastet würden die Burschen durch Fingerabdrücke und DNA-Spuren.

Zudem waren ihre Mobiltelefone zu Tatzeiten in Tatortnähe eingeloggt. Von einigen Coups soll es auch Videomaterial aus Überwachungskameras geben. Weil sie noch unter das Jugendstrafrecht fallen, drohten den Burschen pro Kopf maximal zwei Jahre Haft.

Verteidiger: Keine Senkung der Strafmündigkeit

Die zuletzt österreichweit steigende Jugendkriminalität solle aber nicht mit Senkung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre beantwortet werden, meint Michael Hofer, einer der Verteidiger: „Glaube ich nicht. Wir haben ein Bündel von Möglichkeiten und Maßnahmen, die insbesondere durch die Bewährungshilfe und die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen und empfohlen wurden. Und man muss jetzt insbesondere bei meinem Mandanten sagen: Der hat seit seiner Kurzzeit-Haft wirklich sämtliche Weisungen eingehalten – und zwar sehr löblich eingehalten. Ich bin sehr dafür, dass man sagt: Eine zweite Chance darf jeder bekommen, der sich bemüht.“

Wenn – wie in diesem Fall – einige der Angeklagten aber schon vorbestraft sind, räumt auch der Verteidiger ein: „Irgendwo muss Schluss sein, das ist klar. Wenn jemand das nicht annehmen will, dann bleibt eben die Strafe, die Haft als letzte Konsequenz.“