Am Klavier als Liedbegleiter wird Markus Hinterhäuser in den nächsten Jahren bei den Salzburger Festspielen wohl kaum noch zu sehen sein, denn trotz Generalsanierung ein spannendes Programm auf die Beine zu stellen, ist eine große Herausforderung für den aktuellen und künftigen Intendanten.
„Wir werden Fantasie brauchen. Wir werden wirklich Festspiele erleben, die durchaus anders sein könnten als das, was wir bisher erlebt haben und an was wir uns gewöhnt haben“, sagt Hinterhäuser.
Hinterhäuser hat große Zukunftspläne
Herausforderung: Sanierung und Umbau der Festspielhäuser
Rund 300 Millionen Euro werden in die Umbauarbeiten im Festspielbezirk fließen. „Die Möglichkeiten des Spielplans werden sich nach den Gegebenheiten der baulichen Situation zu richten haben“, sagt Hinterhäuser und betont, eine Art von Vorausschau oder hypothetischem Festspielprogramm sei nur schwer möglich.
Verhältnis zur Festspielpräsidentin nicht friktionsfrei
Dass das Kuratorium der Salzburger Festspiele den Vertrag mit Hinterhäuser am Donnerstag verlängert hat, bedeutet auch, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Intendanten und Festspielpräsidentin Kristina Hammer zumindest noch bis 2027 andauern wird. Das Verhältnis zwischen den beiden war bisher nicht immer friktionsfrei. Es sei aber normal, dass es in einem Direktorium Auseinandersetzungen gebe, gibt sich Hinterhäuser am Freitag eher kuschelig.
„Zusammenraufen“ nach Ära Rabl-Stadler
„Es ist für uns, also für mich und Lukas Crepaz (Anm. den kaufmännischen Direktor), eine Neuorientierung nach vielen Jahren mit Helga Rabl-Stadler und es ist auch für die Präsidentin Kristina Hammer ein Abtasten in einem Terrain, das ihr so noch nicht bekannt war. Das dauert einige Zeit und vielleicht ist man am Anfang irgendwie auch etwas emotional überreizt in manchen Momenten. Es kann schon sein, aber das ist kein großer Grund zur Sorge“, sagt Hinterhäuser und gibt sich mit dem Weg des Sich-zusammen-Raufens zufrieden. Der Beschluss zu Hinterhäusers Vertragsverlängerung erfolgte im Festspielkuratorium – wie vom Gesetz vorgeschrieben – einstimmig.