Salzach-Treppelweg in Hallein-Rif
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Gericht

Treppelweg: Anklage nach Zusammenstoß

Eine ganze Reihe von Straftaten legt die Staatsanwaltschaft Salzburg nun jenem 45-Jährigen zur Last, der im September am Salzach-Treppelweg in Hallein-Rif (Tennengau) eine Fußgängerin mit dem Fahrrad zu Boden gestoßen, lebensgefährlich verletzt und keine Hilfe geleistet haben soll. Dem Serben drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Wochenlang hat der mysteriöse Zwischenfall an der Salzach die Polizei beschäftigt, zumal die schwerverletzte 33-jährige Fußgängerin den Ermittlern keine weiteren Hinweise geben konnte. Zunächst war auch ein Überfall oder ein Gewaltverbrechen nicht auszuschließen. Erst Lackspuren eines weggeworfenen, gestohlenen Fahrrads und DNA-Spuren des 45-Jährigen führten im März zu dem Verdächtigen.

Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf schwere Körperverletzung und weitere Delikte. Der Obdachlose sei er mit dem „Fahrrad bewusst frontal auf eine 33-jährige Fußgängerin zugefahren“ und mit der Frau zusammengestoßen. Danach sei er laut Anklage, ohne dem Opfer zu helfen, geflüchtet. Die Spaziergängerin erlitt schwerste Kopfverletzungen. Der Angeklagte ist derzeit in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Salzburg.

Frau eingesperrt, WC-Videos aufgenommen, Drogenkonsum

Weiters soll der Angeklagte am 30. August 2023 in Hallein eine Frau in deren Wohnung gefangen gehalten haben, indem er den äußeren Türknauf der Wohnung mit einem Zurrgurt am Stiegengeländer befestigt hat. Das Opfer konnte erst nach 15 Minuten durch eine Polizeistreife befreit werden. Zudem soll er 2023 teils durch Einbrüche Lebensmittel, ein Fahrrad, einen E-Scooter, Bargeld, Zigaretten und ein Mobiltelefon gestohlen haben. Laut Anklage soll er auch auf einer öffentlichen Toilette eine Kamera im Spülkasten installiert und damit illegal Fotos und Videos angefertigt haben. Letztlich wird dem Angeklagten der Erwerb und Besitz einer unbekannten Menge Cannabiskraut zum Eigenkonsum zur Last gelegt.

Mehrjährige Haftstrafe droht

Der Serbe wird wegen Freiheitsentziehung, schweren gewerbsmäßigen teils durch Einbruch begangenen Diebstahls, Datenverarbeitung in Schädigungsabsicht, sowie unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.