Leerstand (leerstehendes Geschäft) in der Salzburger Altstadt
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Politik

LH-Konferenz: Neues Gesetz zur Flächenwidmung

Die Verknüpfung von Flächenwidmung und Raumordnungsverträgen könnte mehr geförderten Wohnungsbau ermöglichen. Diese Praxis, die bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof 1998 in Salzburg üblich war, soll nun erneut eingeführt werden.

Das fordern die Bundesländer am Mittwoch bei der Konferenz der Landeshauptleute in St. Pölten. Salzburg hat dazu eine Novelle des entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes entworfen. Die Leerstands- und die Infrastrukturabgabe seien gute Instrumente: Die effektivste Methode für mehr geförderten Wohnbau sei aber die Regelung von vor 1998, argumentierte das Land.

Einfach gesagt, vereinbaren Gemeinde und Grundstücksbesitzer dabei, was auf einem Grundstück gebaut werden kann. Diese Vereinbarung ist dann an eine bestimmte Flächenwidmung gebunden. Viele würden das bereits so machen – unter dem Fachbegriff „freiwillige Vertragsraumordnung“.

Mehr Flexibilität für Gemeinden im Baurecht

Doch eine rechtliche Verankerung im Bundesverfassungsgesetz würde den Gemeinden eine stärkere Basis und mehr Flexibilität im Baurecht und bei der Raumordnung geben, sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer von der ÖVP. Deshalb hat die Salzburger Landeslegistik den Gesetzestext entsprechend vorbereitet.

Für eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Nachdem schwarz und grün sich schon früher dafür ausgesprochen hatten, liegt die Hoffnung jetzt auf den Sozialdemokraten.