Empfängerinnen der Wohnbeihilfe wohnen in geförderten Mietwohnungen. Dort sind die Mietenerhöhungen zwar gedeckelt, dennoch können sich Mindestpensionisten, Alleinerzieherinnen und Familien die Mieten teils nur schwer leisten.
Ab 1. April werden nun etwa die Zumutbarkeitsgrenzen – das ist der Anteil des Einkommens der für Wohnen aufgewendet werden darf – nach unten gesetzt. Für Familien mit Kindern sinken sie um vier Prozent pro Kind, für AlleinerzieherInnen und kinderreiche Familien noch um ein weiteres Prozent.
„Zusätzlicher Antrag nicht erforderlich“
„Somit werden nun Einige, die im vergangenen Jahr noch einen negativen Bescheid erhalten haben, Wohnbeihilfe erhalten können. Dafür ist auch kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Jedenfalls rechnen wir damit, dass mit der neuen Regelung wieder deutlich mehr Menschen in Salzburg Anspruch auf Wohnbeihilfe haben“, sagt dazu der für Wohnbau ressortzuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ).
Im Durschnitt soll die Wohnbeihilfe pro Empfänger um rund 50 Euro pro Monat, also 600 Euro pro Jahr, steigen. Sollten die zwei Millionen Euro dafür nicht ausreichen, will das Land finanziell noch einmal nachbessern.