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Wirtschaft

Probleme mit deutschen Einkaufsgutscheinen

Ein kurioser Unterschied bei Einkaufsgutscheinen sorgt in den salzburgisch-bayerischen Nachbarschaftsbeziehungen für Probleme. So gelten sie in Österreich generell 30 Jahre oder länger, in Deutschland hingegen nur drei Jahre. Vor allem im Grenzgebiet sind Kunden darüber verärgert.

Die Wertgutscheine der Rupertustherme in Bad Reichenhall sind ein prominentes Beispiel für solche Missverständnisse: 30, 50 oder 100 Euro Bargeld in Gutscheine eingewechselt, werden dort rasch wertlos. Vielen Salzburgerinnen und Salzburgern sei dieser Unterschied bei der Befristung von Gutscheinen nicht bewusst, sagt Martina Plazer vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Salzburg.

„Dies führt dazu, dass – wenn man etwa einen Gutschein einer deutschen Therme erstanden und diesen dann vielleicht in der Schublade vergessen hat – nach drei Jahren dessen Gültigkeit erlischt und man ihn dann auch tatsächlich nicht mehr einlösen kann.“

„Kürzere Gültigkeit darf Konsument nicht benachteiligen“

In Österreich kann dagegen lediglich die Gültigkeitsdauer von Leistungsgutscheinen auf weniger als 30 Jahre beschränkt werden. Doch auch das dürfe die Konsumentinnen und Konsumenten nicht benachteiligen, heißt es vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK). Grundsätzlich gilt: Je schneller ein Gutschein seine Gültigkeit verliert, desto genauer muss das der Aussteller begründen. Das gilt laut AK für Österreich und Deutschland gleichermaßen.