Im jüngsten Fall aus Salzburg-Parsch wurden etliche Rechnungen über längere Zeit hinweg nicht oder falsch zugestellt und damit mehr als hundert Euro Mahnspesen verursacht. Die Post hat bei nicht zugestellten Einschreiben wenig, bei den übrigen Rechnungen gar nichts ersetzt, schilderte der Postkunde.
In solchen Fällen sind die Möglichkeiten begrenzt, sagte der Leiter der Rechtsabteilung der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR, Wolfgang Feiel: „Nur der Absender des Paketes hat einen Vertrag mit der Post. Und derjenige, der das Vertragsverhältnis hat, der ist auch gesetzlich besser geschützt. Das heißt, der Empfänger wird von der Rechtsordnung da relativ alleine gelassen.“
Beschwerden werden bei RTR gesammelt
Betroffenen Postkundinnen und Postkunden sollen sich trotzdem bei der RTR über ihre Zusteller beschweren. Die Behörde sammelt Beschwerden über die Post. „Wenn wir dreimal pro Quartal an einer bestimmten Adresse solche behaupteten Zustellmängel feststellen, dann wird man an den Postdienste Anbieter herantreten“, so Feiel.
Jurist Feiel rät allen unzufriedenen Postkundinnen und Postkunden, Zustellfehler genau zu dokumentieren, denn die bloße Behauptung von Fehlern reiche als Beschwerde nicht aus.