Ein Beratungsgespräch beim Besuch des AMS Mitarbeiters
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Wirtschaft

Menschen mit Behinderung als wertvolle Mitarbeiter

In Salzburg arbeiten rund 8.000 Frauen und Männer mit einer anerkannten Behinderung. In Zeiten der Personal-Knappheit sind ihre Qualifikationen noch mehr gefragt, unabhängig von der Beschäftigungspflicht für Unternehmen. Gesetzlich muss pro 25 Mitarbeitenden ein Mensch mit Behinderung eingestellt werden.

Für die Unternehmen gilt gesetzliche Einstellungspflicht für einen Menschen mit Beeinträchtigung pro 25 Beschäftigten. Sonst müssen sie für jede offene Stelle zwischen 320 und 477 Euro monatlich als Ausgleichstaxe bezahlen. Gerhard Schierhuber, Fachbetreuer für Rehabilitation im Arbeitsmarktservice (AMS), sieht die Situation grundsätzlich positiv: „Es ist so, dass wir gar nicht so viele anerkannte Behinderte beim AMS haben, wie es entsprechende Stellen gibt. Man muss fairerweise auch sagen, dass die Qualifikation zum jeweiligen Job passen muss, man kann keinen Bäcker zum Schlosser schicken.“

Menschen mit Behinderung als wichtige Mitarbeiter

Kündigungsschutz erst ab den fünften Jahr

Gerhard Schierhuber vermittelt als Fachbetreuer des AMS die Leute und besucht die Betriebe regelmäßig. Längst müssen Betriebe keine Bedenken mehr wegen eines strengen Kündigungsschutzes haben. Das Gesetz ist bereits seit 2011 geändert. Aktuell tritt der Kündigungsschutz erst ab dem fünften Jahr in Kraft. Das heißt, dass Menschen mit Behinderung ebenfalls gekündigt werden können.

Langjährige Mitarbeiter mit hoher Fachkenntnis

Sehr positive Erfahrungen mit Mitarbeitern mit Behinderung hat die Firma Bauchinger gemacht. Seit 20 Jahren wird mit dem AMS zusammengearbeitet, sagt Firmenchef Daniel Bauchinger: „Für uns sind diese Kolleginnen und Kollegen ganz positiv, weil von zehn Leuten acht im Unternehmen bleiben. Die haben so eine Freude mit der Arbeit, dass sie sich auch weiterbilden und richtig fachlich in die Tiefe gehen und daher eine richtige Unterstützung für die Firma sind.“