Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Messerattacke: Wirre Aussagen des Angeklagten

Nachdem er aus seiner Wohnung ausziehen sollte, hat ein 36-Jähriger in der Stadt Salzburg seinen Vermieter zu erstechen versucht. Der hat die Attacke nur knapp überlebt. Weil der Jemenit laut Gutachter geisteskrank ist, lautet die Anklage nicht auf versuchten Mord, sondern Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.

Dieser Mann sei wegen seiner Geisteskrankheit weiterhin sehr gefährlich – das sagt die Staatsanwaltschaft über jenen Jemeniten, der seinen Vermieter in der Stadt Salzburg zu erstechen versucht hat. Er ist zwar in medikamentöser Behandlung, doch weiterhin macht der Betroffene wirre Aussagen.

Makler alarmierte Einsatzkommando

Der Angeklagte sollte aus einer Wohnung in Salzburg-Parsch ausziehen nachdem der Mietvertrag ausgelaufen war. Als der Salzburger Vermieter die Wohnung betrat, wurde er von dem 36-Jährigen jedoch sofort mit einem Messer attackiert und erlitt mehrere Stiche, es bestand Lebensgefahr.

Ein Makler, der bei der Wohnungsbesichtigung dabei war, konnte noch rechtzeitig flüchten und verständigte die Polizei. Die nahm den Angreifer noch mit dem Messer in der Hand in der Nähe des Tatorts fest.

„Vermieter, ein Reptil“

Der Vermieter sei ein Reptil, das seine Energie gestohlen und gegessen habe, er habe sich damals mit dem großen Küchenmesser nur verteidigen wollen. Das sagt der 36 Jahre alte Betroffene am Freitag vor Gericht. Seit acht Jahren lebt er als Asylwerber in Österreich. An die Stiche habe er keine Erinnerung, es tue ihm aber leid. Jetzt in der geschlossenen Psychiatrie gehe es ihm mit Medikamenten besser, er würde ein Reptil nicht mehr attackieren.

Verteidiger: „Kein bewusster Angriff“

Sein Verteidiger sagt, die lebensgefährlichen Messerstiche seien kein bewusster und gewollter Angriff gewesen. Die Anklage nennt diesen Mann aber weiterhin sehr gefährlich, es sei sehr wahrscheinlich, dass ihn die Geisteskrankheit wieder zum Täter werden lasse. Deswegen müsse er auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Die Entscheidung des Gerichts wird am Freitagnachmittag erwartet.

Das Opfer, der Vermieter, hat jedenfalls bleibende Schäden erlitten: so musste die Milz entfernt werden- damit kann man sehr anfällig für Infektionen werden, weil in der Milz Abwehrkräfte gebildet werden

Bei einer regulären Anklage wegen versuchten Mordes würden zwischen zehn und 20 Jahre oder gar lebenslange Haft drohen. Weil der Angeklagte laut Gutachter jedoch geisteskrank ist und zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, soll er nun in die geschlossene Psychiatrie bzw. ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden.

Unterbringung bis Ärzte Gefahrlosigkeit bescheinigen

Entscheidet sich das Gericht dafür, wird der Jemenit auf unbestimmte Zeit eingesperrt. Eine Freilassung ist in solchen Fällen erst möglich, wenn Ärzte sagen, dass der Betroffene keine Gefahr für andere mehr darstellt.