Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Betrug mit Glückslosen: Bewährungsstrafe

Am Salzburger Landesgericht musste sich am Dienstag eine Frau verantworten, die mit Brief- und Rubbellosen fast 150.000 Euro Schaden verursacht haben soll. Sie wurde zu einer mehrmonatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, Glückslose illegal aktiviert und eingelöst zu haben. Eineinhalb Jahre lang soll die 46-Jährige Rubbel- und Brieflose nicht verkauft, sondern illegal aktiviert und bei anderen Geschäftsstellen wie Trafiken eingelöst haben.

Deshalb erhob die Salzburger Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue in der Höhe von fast 150.000 Euro – die sich einerseits auf Gewinne, andererseits aber auch auf die Preise der offensichtlich vielen tausend Lose beziehen, die vor allem dem Arbeitgeber der Frau entgingen.

Urteil nicht rechtskräftig

Vor Gericht stritt die Frau alles ab, obwohl es nur in ihrer Dienstzeit auffällig viele angebliche Losverkäufe und Gewinnausschüttungen gegeben hatte. Kaum war sie gekündigt, waren die Zahlen laut Lotterien wieder normal.

Am Dienstag wurde sie zu einer neun Monate langen Haftstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Der Schuldspruch wegen Untreue ist nicht rechtskräftig, die Frau hat Berufung angemeldet, der Anklage hingegen ist die Strafe nicht hoch genug. Laut Urteil muss sie die 150.000 Euro auch zurückzahlen.