Fischerhaus am Fuschlsee, das der Familie von Roman Abramowitsch gehört
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Abramowitsch-Villa: Erklärungsbedürftige Wertminderung

In der Affäre um die Abramowitsch-Villa in Fuschl sind jetzt weite Teile der Akte zu dem umstrittenen Immobiliengeschäft rekonstruiert worden. Dabei hätten sich jetzt neue Verdachtsmomente ergeben, kritisieren die Grünen. Die Anlage wurde demnach zuerst sehr teuer gekauft und dann zu einem deutlich niedrigeren Schätzwert verschenkt.

Das Fischerhaus in Fuschl am See gehört, laut Grundbuch, Anna Abramowitsch Tochter des Oligarchen Roman Abramowitsch. Zunächst hat eine Britin die Liegenschaft im Jahr 2007 für 11,3 Millionen Euro über eine Firmenkonstruktion erworben. Ob das auch rechtens war, steht zur Diskussion. 2018 hat die Britin dann Anna Abramowitsch die Liegenschaft geschenkt. Dabei ist die 6600 Quadratmeter große Liegenschaft, laut Akt des Landes, auf 4,6 Millionen Euro geschätzt worden. Diesen Wert bestätigte ein Notar, der sich auf ein Schätzgutachten beruft, das im Akt allerdings fehlt.

Heilig-Hofbauer: „Erklärungsbedürftige Wertminderung der Villa“

Für den Stellvertretenden Klubobmann der Grünen im Salzburger Landtag Simon Heilig-Hofbauer ist dieser Wertverlust wundersam: „Es wurde ja nicht nur die Liegenschaft um 11,3 Millionen € erworben, sondern in den nächsten Jahren sind offenbar auch noch Millionen in dieses Gebäude investiert worden. Dass trotz dieser Investitionen plötzlich ein viel geringerer Verkehrswert durch ein Gutachten, das nicht mehr da ist, behauptet wird, ist natürlich schon bemerkenswert und auch erklärungsbedürftig,“ so Heilig-Hofbauer. Am Verkehrswert bemessen sich auch Abgaben und die Grundverkehrssteuer, weshalb hier der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum stehe, sagt Heilig-Hofbauer.

Kritik am Tempo der Ermittlung

Die Ermittlungen würden zu schleppend laufen, sagt der Grünpolitiker. Das gelte vor allem für die Beschaffung jener Dokumente, die belegen, dass das Geld für den Kauf aus einer Abramovic Gesellschaft stammt.

Bisher habe die Grundverkehrsbehörde nur versucht die Treuhandurkunde vom ORF zu bekommen. Denn der Zeit im Bild 2 liegt die Urkunde über ein Internationales Recherchenetzwerk vor. Allerdings ist die Herausgabe aufgrund der Richtlinien des Netzwerks untersagt. Dass die Grundverkehrsbehörde aktuell nur über den ORF versuche an die Treuhandurkunde zu kommen, greife viel zu kurz, kritisiert der Stellvertretende Klubobmann der Grünen im Salzburger Landtag Simon Heilig-Hofbauer: „Da könnte man sicher noch engagierter ans Werk gehen. Wichtig wäre, zu den handelnden Personen vorzudringen. Da gibt es Möglichkeiten und die muss man ausschöpfen.“

Land: Möglichkeiten der Grundverkehrsbehörde beschränkt

Konkret könnte das Land etwa versuchen, die Britin zu kontaktieren, die das Grundstück gekauft hat oder auch um Amtshilfe in Großbritannien ersuchen, so Heilig-Hofbauer.