Schild Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Vergewaltigung in Notschlafstelle: Fünf Jahre Haft

Fünf Jahre Haft hat am Mittwoch am Salzburger Landesgericht das Urteil für einen mutmaßlichen Vergewaltiger gelautet. Er soll in einer Notschlafstelle in der Stadt Salzburg eine obdachlose Frau missbraucht haben.

Der Beschuldigte bestritt bei dem Prozess die Vorwürfe vehement. Er behauptete, der Sex sei einvernehmlich gewesen und die Frau habe sich die Vergewaltigung nur ausgedacht. Die Frau habe zwar einen Freund, aber Zuneigung bei ihm gesucht. Andererseits habe sie ihren Freund, der sie gratis mit Drogen versorgte, nicht verlieren wollen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Doch dieser Version des elffach vorbestraften Salzburgers glaubte die Richterin nicht, den Aussagen des Opfers sehr wohl. Die Frau musste am Mittwoch nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Sie war schon im Vorfeld befragt worden – wie das oft bei Sexualdelikten geschieht. Ein Video der Befragung wurde bei der Verhandlung gezeigt. Die fünf Jahre Haft sind noch nicht rechtskräftig.

Opfer zeigte Vergewaltigung am nächsten Tag an

Ein Nachtdienst-Betreuer der Notschlafstelle sagte am Mittwoch aus, dass er die beiden zwar im Bett erwischt und die Frau zurück in ihr Zimmer geschickt habe. Sie habe damals nicht Alarm geschlagen und auch kein Wort über eine mögliche Vergewaltigung gesagt. Am nächsten Tag allerdings ging die Frau zur Polizei und zeigte einen Missbrauch an.