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Politik

Landtagsanfragen: Auf Landesseite wird geschwärzt

Im Chiemseehof berät die Spitze des Landtags am Montag ein heikles Thema: Die Schwärzung von Namen in Landtagsanfragen, die auf der Internetseite des Landes Salzburg veröffentlicht werden. Anlassfall waren zwei Anfragen der Salzburger Grünen, die sich mit angeblich rechtswidrigen Luxusbauten befassten.

Einzelne Passagen dieser Anfragen ließ die Landtagsdirektion schwärzen: mutmaßliche Bauernhäuser, errichtet im landwirtschaftlichen Grünland – eines in Radstadt (Pongau), das andere auf dem Gaisberg in der Stadt Salzburg, ausgestattet wie Luxusvillen bzw. als Feriendomizil vermarktet.

Dahinter vermuten die Grünen einen Raumordnungsskandal und richteten an das zuständige Ressort der Landesregierung entsprechende Anfragen. In diesen Anfragen waren auch die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Häuser und andere Details zu den Immobilien angeführt. Das rief prompt die Rechtsanwälte der Betroffenen auf den Plan, weil Landtagsanfragen grundsätzlich veröffentlicht werden, auch auf der Internetseite des Landes. Das sei jedoch eine Datenschutzverletzung, die persönlichen Informationen seien daher zu schwärzen, argumentierten die Anwälte, was die Landtagsdirektion auch sofort erledigte.

Pallauf verweist auf EU-Datenschutzgrundverordnung

Die Grünen zeigten sich darüber empört und verlangten daher eine Sondersitzung der Präsidialkonferenz. Sie besteht aus der Landtagspräsidentin, ihrem Stellvertreter sowie den Klubobleuten der im Landesparlament vertretenen Parteien.

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf (ÖVP) hatte im Vorfeld auf ein aktuelles Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen, wonach die Datenschutzgrundverordnung der EU auch auf Parlamente und deren Veröffentlichungen anzuwenden sei. Das Fragerecht des Landtags werde damit nicht eingeschränkt, sehr wohl aber die Veröffentlichung persönlicher Details durch das Land Salzburg. Pallauf will jetzt ein externes Rechtsgutachten in Auftrag geben. Bis dieses vorliegt, soll die Landtagsdirektion entscheiden, was für die Öffentlichkeit geschwärzt wird und was nicht.

Fraktionen können selbst veröffentlichen

Die Schwärzungen beziehen sich nur auf die Fassung, die das Land Salzburg auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, bekommt die Anfragebeantwortung weiterhin ohne Schwärzungen. Ob und wie die jeweilige Partei das veröffentlicht, bleibt ihr überlassen. Sie muss sich dann allerdings auch mit allfälligen Anwälten von Betroffenen auseinandersetzen.