In Strobl (Flachgau) hat die Polizei mehrere Raser und mutmaßliche Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt sollen sechs Fahrzeuglenker beteiligt gewesen sein.
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Raserautos können beschlagnahmt werden

Ab 1. März können Fahrzeuge von Rasern bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt werden. Die Regelung geht auf eine Initiative aus Salzburg zurück. Darüber hinaus fordert Verkehrsreferent Stefan Schnöll (ÖVP) aber auch strengere Mindeststrafen.

Fahrzeuge können beschlagnahmt werden, wenn Lenkerinnen und Lenker im Ortsgebiet mit mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs sind. Das heißt also, wenn jemand mit mehr als 130 km/h durch das Ortsgebiet rast. Überall sonst gilt die 90-km/h-Überschreitung als Grenze. Für WiederholungstäterInnen gelten strengere Regeln, ihnen kann das Auto bereits früher abgenommen werden und zwar bei einer Tempoüberschreitung von 60 bzw. 70 km/h.

Gehört das Auto nicht dem Raser oder der Raserin kann die Polizei das Fahrzeug für maximal 14 Tage beschlagnahmen. Für Leasing- oder Mietautos wird im Führerschein ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug eingetragen.

„Meilenstein im Kampf gegen Raserei“

Für Landeshauptmannstellvertreter und Verkehrsreferenten Stefan Schnöll ist es ein Meilenstein im Kampf gegen Raser: „Es geht um Autorennen, es geht darum, wenn wer mit 100 km/h durch das Ortsgebiet fährt. Und wir hoffen durch diese strengeren Regeln und diese strengeren Gesetze, da jetzt eine bessere Handhabe gegen diese illegalen Raser zu haben.“

Höhere Mindeststrafen gefordert

Aktuell liegt die Mindeststrafe für eine Tempoüberschreitung ab 40 km/h bei 300 Euro. Geht es nach Verkehrsreferent Stefan Schnöll sollte die Mindeststrafe ab 40 km/h bei 800 Euro liegen und dann stufenweise erhöht werden bis zu 2.000 Euro Mindeststrafe bei einer Tempoüberschreitung von 70 Stundenkilometern im Ortsgebiet, so Schnöll.

„Wir haben gesehen, dass wir ausreichende Höchststrafen haben. Der Rahmen geht mittlerweile bis zu 7.500 €. Aber wir haben gesehen, dass Raser teilweise nur einige hundert Euro zahlen müssen, selbst wenn sie das Limit eklatant, um bis zu 60 Stundenkilometer, überschreiten,“ sagt Verkehrsreferent Schnöll. Die Praxis der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass diese Strafen erhöht werden müssten, so Schnöll.

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Einheitliches Strafregister gefordert

Außerdem brauchees in Österreich ein einheitliches Strafregister, damit etwa Vorstrafen aus anderen Bundesländern bekannt sind und um letztlich höhere Strafen gegen Wiederholungstäterinnen- und -täter auszusprechen.

Initiative gegen Raser

Die strengen Regelungen gehen auch wesentlich auf die Initiative der Flachgauerin Sabine Peterbauer zurück, die ihre Tochter 2020 bei einem Raserunfall verlor. Sie setzt sich seither bei der Politik für mehr Engagement beim Kampf gegen Raser ein.

200 Teilnehmer sind Donnerstag in Eugendorf (Flachgau) zu einer Mahnwache gekommen. Sie protestieren gegen Raserei im Straßenverkehr, wollen wachrütteln und sensibilisieren. Zudem fordern sie höhere Strafen für Raser.
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