Streit um Weg in Glanegg
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Chronik

Weiter Streit um Weg durch Gutshof

Selbst ein provisorischer, neuer Radweg um den Gutshof Glanegg herum, konnte den Streit um den gesperrten Geh- und Radweg in Grödig (Flachgau) bislang nicht beilegen. Weil der bisherige Weg künftig nicht mehr in vollem Umfang verfügbar sein soll, hat ein Aktivist zudem den Bürgermeister wegen Untreue angezeigt.

Statt mitten hindurch führt der neue, provisorische Radweg außen um den Gutshof herum und mündet dann in die Allee Richtung Moosstraße. Kritiker werfen der Gemeinde Grödig und Gutshofbesitzer Max Mayr-Melnhof hier vor, ein über Jahrzehnte von der Öffentlichkeit ersessenes Wegerecht zu ignorieren und bezichtigen Bürgermeister Herbert Schober (VP und Parteifreie) der Untätigkeit.

„Es wäre die Pflicht des Bürgermeisters, dieses Wegerecht für die Öffentlichkeit einzufordern“, sagt der Grödiger Umweltaktivist Wolfgang Sonntagbauer und verweist angesichts des neu angelegten Weges auf Themen wie Bodenversiegelung und Energiesparen.

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Jurist Weiß und Umweltaktivist Sonntagbauer (re.) beim Lokalaugenschein
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Die Gutsverwaltung verweist auf einen alten Vertrag, der von einer Privatstraße spricht
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Für den provisorischen Geh- und Radweg um den Gutshof herum wurde eigens ein Stück der Mauer abgebrochen
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Das Provisorium soll Radfahrern und Fußgängern den weiten Umweg über den Jägerbauernweg ersparen
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Nach Ende der Bauarbeiten will die Gutsverwaltung den Weg nur noch für Fußgänger freigeben
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An den Engstellen zwischen den beiden Portalen sei es immer wieder zu Unfällen gekommen, sagt der Verwalter

Der bestehende Rad- und Fußweg ist ja seit Beginn der Baustelle im Gutshof gesperrt. Zu eng und zu gefährlich für Radfahrer und Fußgänger, argumentiert die Gutshofverwaltung. „Man hat es bis dato geduldet, aber jetzt nehmen die Unfälle und die gefährlichen Situationen zu. Gleichzeitig kommen immer mehr Spaziergänger, um hier die Gegend zu genießen. Es geht um das Thema Haftung und Unfallgefahr“, sagt Gutsverwalter Frank Diehl.

Keine Einigung der Konfliktparteien in Sicht

Sonntagbauer erhält nun Schützenhilfe von einem erfahrenen Juristen: „Das war die einzige Verbindung – man kann ruhig sagen über Jahrhunderte – von Glanegg Richtung Fürstenbrunn, da ist das der einzige Weg gewesen, selbstverständlich ist das (Anm.: Wegerecht) ersessen worden“, sagt der pensionierte Richter und Jurist Hermann Weiß.

„Ich bin nur Förster und kein Jurist“, entgegnet Diehl. „Das ist eine Behauptung, die ist einfach sachlich falsch. Wenn Sie ein Recht an fremdem Eigentum haben – Wenn Sie der Meinung sind, dann ist es im Rechtsstaat möglich, das zu erwerben über eine Klage und dann kann eventuell auf Ersitzung entschieden werden. Das ist nicht der Fall“, entgegnet Diehl und verweist auf einen Vertrag aus den 1960er Jahren, in dem festgeschrieben ist, dass die Privatstraße jederzeit beschrankt werden darf.

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Jurist: Vereinbarung steht nicht über ersessenem Wegrecht

„Diese Vereinbarung kann nicht das Wegerecht auslöschen. Es gibt ganz bestimmte Gründe, wann das Wegerecht endet: Entweder wird es 30 Jahre nicht mehr benutzt oder der Grundherr sperrt so wie jetzt zu und der Bürgermeister macht nichts dagegen, dann fällt es nach drei Jahren weg“, erklärt Weiß.

Bürgermeister Schober will sich in der Angelegenheit derzeit nicht äußern. Noch wisse er nicht, was genau ihm vorgeworfen werde und verweist auf ein Gesamtverkehrskonzept, das zwischen den Ortsteilen Fürstenbrunn und Glanegg angestrebt wird. Sobald die Baustelle Ende dieses Jahres abgeschlossen ist, werde der Gutshof-Durchgang für Fußgänger aber wieder freigegeben, heißt es von der Gutsverwaltung.