Der damals 17-Jährige war mit 1,77 Promille am 30. April am Steuer eines Pkw gesessen und viel zu schnell gefahren. Nach einem Disco-Besuch war der damalige Führerscheinneuling mit 82 bis 86 km/h in einer 30er-Zone im Ortsgebiet unterwegs. In einer Kurve kam der mit vier Personen besetzte Wagen von der Fahrbahn ab und krachte frontal gegen eine Friedhofsmauer. Ein mitfahrender Jugendlicher im Alter von 18 Jahren starb, ein weiterer wurde schwer verletzt. Die beiden waren auf der Rückbank des Autos gesessen. Der Beifahrer erlitt leichte Verletzungen.
Unfalllenker muss sich für Präventionsarbeit einsetzen
Der bisher unbescholtene Angeklagte entschuldigte sich am Dienstag reuevoll für sein Verhalten. Er muss an drei Familienangehörige des Todesopfers jeweils 3.750 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem erteilte ihm die Jugendrichterin die Weisung, sich in der Präventionsarbeit in Fahrschulen zur Verhinderung von durch Alkoholisierung ausgelösten Verkehrsunfällen einzusetzen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Peter Egger informierte.