Teil von Fertigteilhaus wird mit Kran auf Baustelle gehoben
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Wirtschaft

Scalahaus-Pleite: WKStA ermittelt

Die Pleite des Fertigteilhausherstellers Scalahaus in Eugendorf ist jetzt ein Fall für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Ende 2023 übernahm sie die Ermittlungen – es geht unter anderem um Betrugsverdacht. Der Schaden soll dabei fünf Millionen Euro übersteigen.

Die Scalahaus-Insolvenz war 2022 die größte Firmenpleite im Bundesland Salzburg. Der Fertigteilhaushersteller aus Eugendorf ist mit 26 Millionen Euro an Gläubigerforderungen im März 2022 in Konkurs gegangen. Viel gesehen von den Außenständen haben die Betroffenen nicht – darunter auch rund 160 private Häuslbauer mit angezahlten, aber nicht fertiggestellten Häusern. Gerade 1,125 Prozent ihres geforderten Geldes sind ihnen tatsächlich als Quote ausbezahlt worden.

Ehemalige Geschäftsführer unter Verdächtigen

Rund um den Konkurs soll aber auch strafrechtlich Relevantes passiert sein. Davon geht zumindest die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus. Sie ermittelt gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des schweren Betrugs, der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Unter der Verdächtigen sind auch zwei ehemalige Scalahaus-Geschäftsführer.

Schaden mehr als fünf Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat den Fall Ende 2023 an die WKStA abgetreten, weil die Schadenssumme fünf Millionen Euro übersteigt. Auf Anfrage hat die WKStA das bestätigt, Details zu dem Fall wollte sie aber nicht nennen. Die Strafdrohungen im Fall einer Anklage und Verurteilung liegen – je nach Delikt – zwischen ein und drei Jahren Haft.

Verurteilung könnten Gläubigern helfen

Sollte es in dem Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Beschuldigten kommen, dann hätte das unter Umständen auch positive Auswirkungen für die Gläubiger. Denn in einem Strafverfahren könne sich die Konkursmasse als Privatbeteiligter anschließen und damit einen Rechtstitel für eine Exekution – also etwa Pfändungen – erwirken. Das sei aber alles noch mit vielen Wenn und Aber versehen – und zum jetzigen Zeitpunkt eher theoretisch, sagen Insider.