Die neuen Richtlinien des Landes sehen vor, dass etwa private Hausbesitzer ihre Eigenversicherungssumme von 7.000 auf 15.000 Euro erhöhen. Dazu sei man bereits in Gesprächen mit den Versicherungen, sagte Schwaiger. Für Gebäude, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch in keiner gelben, gelb/roten oder roten Gefahrenzone waren, nach einer Naturkatastrophe aber als Gefahrenzone eingestuft wurden, sagte Schwaiger weiterhin Unterstützung des Landes zu.
„Es sind vielleicht sieben oder zehn Liegenschaften, die dann die Versicherungsleistung nicht mehr angeboten bekommen. Darum kümmern uns dann wir“, sagte Schwaiger. Derart betroffene Hausbesitzer sollen nach einem weiteren Schadensfall erneut finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes erhalten.
Geringfügig höhere Prämien bieten deutlich besseren Schutz
Höhere Deckungssummen durch Versicherungen seien selbst in Zonen möglich, die mit 30-jährlicher Hochwassergefahr eingestuft sind, sagte dazu der Versicherungsbranchensprecher der Wirtschaftskammer und Landesdirektor der Wiener Städtischen Versicherung Salzburg, Martin Panosch.
„Selbst in einer HQ30-Zone bieten viele Versicherer die Möglichkeit an, dass man die Versicherungssumme erhöht für die Haushaltsversicherung und für die Eigenheimversicherung. Derzeit ist es zum Beispiel in unserem Haus so, dass sie im Bündel eine Erhöhung machen können auf maximal 40.000 Euro“, so Panosch. Damit würde man bereits deutlich über den künftig vorgeschriebenen 15.000 Euro Eigenversicherungssumme liegen.