Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Erste Urteile im Nachtclub-Prozess: Freisprüche

Zwei Freisprüche hat es Donnerstag im Prozess um die Schlägerei in einem Salzburger Nachtclub gegeben. Einer der Beteiligten ist auf einem Ohr für immer fast taub. Zwei Kroaten konnte aber keine Beteiligung nachgewiesen werden. Vertagt wurde das Verfahren gegen den hauptangeklagten Türsteher, einen Bosnier.

Dieser Verdächtige soll mit einem Radmutterschlüssel auf einen anderen Kroaten eingeschlagen und ihm diese Ohrverletzung zugefügt haben. Ebenso vertagt wurde das Verfahren gegen dieses Opfer, das gleichzeitg angeklagt ist. Ein weiterer Türsteher meldete sich krank und erschien nicht zur Gerichtsverhandlung.

Heftiger Konflikt um das Rauchen

Zigaretten seien der Auslöser für die Schlägerei im Juni 2022 gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft Salzburg. Drei Gäste aus Kroatien hätten in dem Lokal rauchen wollen, seien von den Türstehern auf das Rauchverbot hingewiesen worden, hätten es aber trotzdem immer wieder versucht. Daraufhin flogen erst Worte, dann Fäuste. Einer der Gäste warf schließlich einen Aschenbecher nach den bosnischen Türstehern, ein anderer Gast ging mit einer abgebrochenen Flasche auf die Männer los. Einer der Türsteher soll wiederum laut Anklage einem Gast einen Zahn ausgeschlagen haben.

Hörgerät und Kopfimplantat

Der Schwerverletzte muss heute ein Hörgerät auf der einen Seite und ein Kopfimplantat auf der anderen tragen, um zu verstehen. Aber niemand habe den angeblichen Angriff des hauptangeklagten Türstehers mit einem Radmutternschlüssel aus Metall gesehen, heißt es. Das schwerverletzte Opfer lag hinter dem Nachtclub. Dieser Kroate sei schwer betrunken gewesen, sagt der Verteidiger des Türstehers. Er könnte ohne Fremdeinwirkung gestürzt und sich selbst am Kopf verletzt haben. Jedenfalls sei die Aggression damals von den drei Gästen ausgegangen, die respektlos gewesen seien und die Sperrstunde ignoriert hätten.

Radmutternschlüssel als Schlagwaffe missbraucht

Diese drei mitangeklagten Gäste, unter ihnen eben auch der Schwerverletzte sagen hingegen, sie seien unschuldig. Der hauptangeklagte Türsteher habe einen Machtkomplex, wollte Unterordnung. Als sie widersprochen hätten, seien sie verprügelt worden, einer von ihnen hätte den Radmutternschlüssel zur Verteidigung geholt – zugegeben eine schlechte Idee. Aber er wurde entwaffnet und laut Anklage eben mit diesem Schlüssel am Kopf schwer verletzt. Der einzige der fünf Angeklagten, der vielleicht Licht in die Sache bringen könnte, hat sich krankgemeldet. Die Polizei hat ihn bei seinem Wohnort aufgesucht und das bestätigt.

Die Anklage nennt das absichtliche Körperverletzung mit Dauerfolgen. Dafür drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis. Der hauptangeklagte Türsteher ist zudem bereits dreimal vorbestraft.