Gericht

Bewährungsstrafe für Sex-Erpressung

18 Monate Haft ausgesetzt zur Bewährung und eine Psychotherapie, so lautet das Urteil für einen 26-Jährigen wegen Sex-Erpressung mit falscher Identität im Internet. Der Angeklagte hat sich als junge Frau ausgegeben und einen Schüler verleitet, ihm freizügige Foto- und Videoaufnahmen zu schicken.

Vor Gericht hat der Ungar am Dienstag alles gestanden und sein Verhalten eine Riesendummheit genannt. Er wisse, dass so etwas verboten sei, konnte aber kein Motiv für sein Verhalten angeben.

Laut Staatsanwaltschaft Salzburg hat der 26-Jährige auf Instagram ein gefälschtes Profil erstellt und sich dort als 17-jähriges Mädchen ausgegeben. Der 13-jährige Schüler sei darauf hereingefallen und schickte ihm die verlangten Nacktfotos. Danach dürfte sich der Ungar zu erkennen gegeben und weitere Nacktvideos gefordert haben, sonst – so seine Drohung – werde er alles öffentlich machen.

Bewährungsstrafe für Sex-Erpressung

„Kein Geld gefordert, sexuelle Neigung befriedigt“

Mit einem zweiten gefälschten Profil – wieder als Mädchen – habe er sein Opfer noch ein weiteres Mal getäuscht und sei wieder an weitere Nacktbilder gelangt. Geld habe der Angeklagte nicht gefordert. Es sei ihm laut Anklage nur um seine sexuellen Neigungen gegangen. Auf seinem Computer seien auch Missbrauchsbilder Minderjähriger gefunden worden. Die Anklage lautete daher auf Missbrauch eines Unmündigen, Erpressung und Besitz von kinderpornografischem Material. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mittlerweile online recht häufiges Delikt „Sextorsion“

Das Delikt der Erpressung mit gefälschten Identitäten und sexuellem Hintergrund im Internet ist laut Staatsanwalt inzwischen derart häufig, dass es dafür bereits den Fachbegriff „Sextortion“ gibt – abgeleitet vom englischen Wort für Erpressung „Extortion“.