Gericht

Bierkistendieb muss gemeinnützig arbeiten

40 Stunden gemeinnützige Arbeit und 250 Euro Schadenswiedergutmachung muss ein Bierkistendieb leisten, der in Hof (Flachgau) mehr als 50 Pfandkisten entwendet hat. Wenn er das erfülle, dann werde das Strafverfahren eingestellt, entschied der Richter am Dienstag.

Nach einer 4.000 Euro teuren Operation seines Hundes sei er in finanziellen Nöten und der Diebstahl von Leergut eine Kurzschlusshandlung gewesen, beteuerte der 32-Jährige am Dienstag vor Gericht. Die Auswertung einer Überwachungskamera beim Lagerhaus in Hof überführte den Einheimischen.

Drei Euro Pfand bringt eine leere Bierkiste, inklusive 20 leerer Flaschen erhält man bei der Rückgabe insgesamt 4,80 Euro. Laut Anklage hat der 32-Jährige Bierkisten und leere Flaschen aus dem umzäunten Lagerplatz in Hof im Wert von insgesamt 250 Euro mitgenommen.

15 Kilometer Umweg zur Pfandeinlösung

Um unentdeckt zu bleiben und seine Beute nicht im nächstgelegenen Geschäft zu Geld zu machen, soll der Salzburger jedes Mal eigens 15 Kilometer weit nach St. Gilgen (Flachgau) gefahren sein. Er habe dort binnen zwölf Tagen 52 Kisten zurückgegeben, so die Anklage. Trotz seiner Bemühungen, den Diebstahl zu verschleiern, konnten Polizisten den Angeklagten ausforschen. Die Höchstrafe beträgt bei solchen Delikten bis zu drei Jahre Haft.