Schild Landesgericht und Staatsanwaltschaft Salzburg
ORF/Georg Hummer
ORF/Georg Hummer
Gericht

Vertagt: Prozess wegen Kinderporno-Besitzes

Der Prozess um den Besitz von 700 kinderpornografischen Darstellungen am Landesgericht ist verschoben worden: das Gericht lässt noch einmal prüfen, ob der Angeklagte diese Darstellungen besessen oder doch auch weitergegeben hat.

Wenn er sie weitergegeben haben sollte, droht eine strengere Strafe als bei bloßem Besitz, nämlich drei anstatt zwei Jahre Gefängnis. Erst nach Abschluss der Prüfung wird eine neuer Prozesstermin festgelegt.

Solche Darstellungen sind laut Ermittlern in den Weiten des Internet noch immer technisch einfach zu bekommen – besonders im so genannten Darknet. Das Gesetz unterscheidet zwischen Tätern, die solches Material besitzen. Es drohen diesen bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Mehrstufige Strafverschärfung

Wer jedoch solche Bilder und Videos herstellt, anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst wie zugänglich macht, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Und bei gewerbsmäßiger Kriminalität reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Meist gibt es bei Verdachtsfällen auch Hausdurchsuchungen.

Zuletzt unbedingte Haft wegen Berufung

Zuletzt kam in Salzburg ein Beschuldigter, bei dem rund eine halbe Million solcher Darstellungen gefunden wurde, zuerst mit neun Monaten auf Bewährung davon. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe vom Oberlandesgericht Linz zu neun Monaten unbedingter Haft verschärft.

Im prominentesten Fall wurde der Schauspieler Florian Teichtmeister in Wien zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dazu wurde ihm eine psychiatrische Behandlung vorgeschrieben. Diese ist bei sehr vielen Schuldsprüchen ein Teil des Urteils.