Außenansicht des Arbeits- und Sozialgericht Wien
APA/GEORG HOCHMUTH
APA/GEORG HOCHMUTH
Gericht

Prozess gegen Salzburger Festspiele vertagt

In Wien ist am Mittwoch vor dem Arbeits- und Sozialgericht der bereits mehrfach verschobene Prozess gegen die Salzburger Festspiele erneut vertagt worden. Ein Chorsänger wirft den Festspielen vor, nach den Corona-Absagen 2020 ihre Zahlungspflichten verletzt zu haben. Eine Entscheidung wird es frühestens im April geben.

Die Verhandlung der Klage gegen die Salzburger Festspiele ist vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien zur Einvernahme weiterer Zeugen sowie des Klägers, des Sängers Martin Thoma, auf 8. April vertagt worden. In der Causa geht es um eine behauptete Verletzung von Zahlungspflichten im Zusammenhang mit coronabedingten Verschiebungen und Absagen im Jahr 2020.

Salzburger Festspiele sehen sich bestätigt

Bei der von Patricia Wolf, der Vizepräsidentin des ASG Wien, geleiteten Verhandlung wurden Ernst Raffelsberger, ehemaliger Chordirektor der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor, sowie Petra Gaich, künstlerische Betriebsdirektorin der Salzburger Festspiele, einvernommen. Für die beklagte Partei kam der Kaufmännische Direktor des Salzburger Festspiele, Lukas Crepaz, zu Wort. Letzterer sah nach der Verhandlung im Telefonat mit der APA die Rechtsposition der Salzburger Festspiele, wonach mit dem Kläger kein Vertragsverhältnis bestanden habe, bestätigt. Die Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor verpflichte sich, zu Probenbeginn einen einstudierten Chor zu stellen, deren Zusammensetzung jedoch ihr selbst überlassen sei.

Aussagen fehlen für klares Bild

Für den Anwalt des Klägers fehlen noch wesentliche Aussagen sowie die Stellungnahme Thomas, um dem Gericht ein klares Bild zu verschaffen. Derzeit stelle sich die Vertragssituation sehr kompliziert dar, so Rechtsanwalt Georg Streit gegenüber der APA. Der Berufsverband für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik „art but fair UNITED“, als dessen Sprecher der Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke fungiert, sieht die Causa als Musterklage, bei der auch angeblich unzulässige Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelange Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gerichtlich geklärt werden sollen.

Beim April-Termin sollen laut Streit neben dem Kläger nun Anna-Maria Birnbauer und Karin Wieser von der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor sowie Walter Zeh, künstlerischer Leiter des „Philharmonia Chor Wien“, dem Gericht Rede und Antwort stehen.