Feuerwerksraketen
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Chronik

Privatfeuerwerke unterschiedlich geregelt

Die Regelungen für das Abschießen von privaten Feuerwerken zu Silvester sind je nach Gemeinde und von Bezirk unterschiedlich. Während etwa im Tennengau und Pongau die Gemeinden kleine Privat-Feuerwerken nicht genehmigen, werden die Lungauer Gemeinden solche erlauben.

Gemäß Pyrotechnik-Gesetz können Gemeinden zu Silvester das Abschießen von Kleinfeuerwerken im Ortsgebiet erlauben. Aus Umwelt- und Lärmschutzgründen werden viele Gemeinden von dieser Möglichkeit aber nicht Gebrauch machen. Dazu zählen fast alle Pongauer und Tennengauer Gemeinden.

Im Lungau wird das Abschießen zu Mitternacht hingegen erlaubt sein, bestätigt der Obmann des Lungauer Regionalverbandes, St.Michaels Bürgermeister Manfred Sampl (ÖVP).

„Halten nichts von Verboten, die nicht kontrollierbar sind“

„Die 15 Lungauer Gemeinden ersuchen die BürgerInnen aber, Silvesterfeuerwerke einzuschränken oder am besten überhaupt gänzlich zu vermeiden. Wir halten aber nichts davon, Verbote auszusprechen, die man in der Praxis nicht kontrollieren und damit letztlich auch nicht sanktionieren kann“, sagt Sampl.

Keine einheitliche Regelung gibt es im Pinzgau und im Flachgau. Dort entscheidet jede Gemeinde entscheidet selbstständig, ob sie das Abschießen von Feuerwerken genehmigt oder nicht. In der Stadt Salzburg werden Privat-Feuerwerke generell nicht erlaubt, heißt es vom Magistrat.