15 Jahre Haft lautete das Urteil über die 57-Jährige am Montag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schon einmal habe die Frau einen anderen Freund mit dem Messer angegriffen und ist damals zu zwei Jahren Haft, aber ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Und das habe ihr am Montag eine besonders lange Gefängnisstrafe gebracht: denn sie wäre mit dem heutigen Prozess eine einschlägige Rückfallstäterin.
500 Euro Tierarztkosten hätten zur Tat geführt
Jedenfalls haben laut Anklage vier Katzen und deren Gesundheitszustand die jüngste Messerattacke vergangenen Sommer in der Landeshauptstadt ausgelöst. Die 57-Jährige, nach eigenen Angaben langjährige Alkoholikern, war in Rage geraten, nachdem die ehemals gemeinsamen Katzen angeblich krank und sie angeblich auf 500 Euro Tierarztkosten sitzengeblieben ist.
Sie soll mit mehr als zweieinhalb Promille Alkohol im Blut zum Haus des Ex-Freundes gefahren sein, der dort im Garten saß und soll ihm das Messer in den Oberkörper gerammt haben. Er überlebte und sie stand am Montag wegen versuchten Mordes vor Gericht. Auch deswegen, weil sie „Stirb“ gerufen haben soll, bevor sie zustach. Vor Gericht weinte die Angeklagte, es tue ihr leid, was sie getan habe. Das sei trotzdem versuchter Mord, haben die Geschworenen entschieden.
Hintergründe zur Tat
Nachdem die beiden untertags telefonisch mehrmalig Kontakt gehabt hätten, sei die Flachgauerin zu ihrem Ex-Partner nach Salzburg-Gneis gefahren, teilt die Polizei mit. Dort habe sie ihn im hinteren Außenbereich der Wohnhausanlage angetroffen und mit einem Messer attackiert.
Weiters soll die Frau anwesende Zeugen bedroht haben und dann geflohen sein. Die Flachgauerin konnte nach kurzer Fahndung im Nahbereich des Stadtteiles Gneis noch am selben Tag angehalten und festgenommen werden.