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Flugbild: Gerald Lehner
Flugbild: Gerald Lehner
Wissenschaft

Rektor-Suche: Gericht ebnet Weg zur Wahl

Die Universität Salzburg könnte mit Beginn des Sommersemesters Anfang März einen neuen Rektor oder eine neue Rektorin bekommen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gab nun der Beschwerde des Uni-Senats gegen einen Bescheid des Wissenschaftsministerium statt. Der vom Ministerium abgelehnte Zweier-Wahlvorschlag für die Uni-Führung war demnach rechtmäßig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun den Weg frei gemacht für einen neuen Rektor an der Uni Salzburg. Der vom Senat der Uni vorgelegte Zweier-Vorschlag für die Rektorswahl ist demnach gültig.

Faber: „Rasche Entscheidung erfreulich“

Das Ministerium hatte diesen Vorschlag ja zurückgewiesen. Senatsvorsitzender Wolfgang Faber ist erleichtert: „Es ist erfreulich, dass diese Entscheidung sehr rasch getroffen wurde. Das verkürzt diese Phase der Unsicherheit. An der Reihung der Kanidaten ändert sich nicht. Der Vorschlag des Senats lebt nun wieder auf, so wie er ist.“

Bisherige Kandidaten bleiben

Wenn nun alles glatt geht, dann könnte das Rektorat mit Beginn des Sommersemesters Anfang März neu besetzt sein – wenn der Aufsichtsrat der Uni bis dahin eine Entscheidung getroffen hat. Nun gibt es weiterhin die Wahl zwischen Viola Heutger, der bisherigen Rektorin der Universität Aruba (Karibik), und Martin Hinz von der Uni Klagenfurt.

Der angefochtene Bescheid wurde ersatzlos aufgehoben, teilte Faber am Freitag mit. Für den früheren Rektor ist das keine gute Nachricht.

Neue Ära bahnt sich an

Hendrik Lehnert, von Oktober 2019 bis September 2023 Rektor der Universität Salzburg, würde gerne eine zweite Amtszeit bestreiten. Er gilt universitätsintern aber als „umstritten“. Der Deutsche war im Februar dieses Jahres vom Senat überraschend aus dem Rennen für eine Wiederwahl genommen worden. Sein Name fand sich nicht mehr auf dem Wahlvorschlag, den der Senat laut Universitätsgesetz an den Universitätsrat übermitteln muss. Das ist jenes Gremium, das letztlich die neue Rektorin oder den neuen Rektor kürt.

Die Senatsmitglieder einigten sich damals mehrheitlich auf einen Zweier-, statt des üblichen Dreiervorschlags. Die Wahl fiel auf die Rechtswissenschafterin Viola Heutger, derzeit Rektorin der Universität von Aruba, und den österreichischen Informatiker und derzeitigen Senatsvorsitzenden der Universität Klagenfurt, Martin Hitz. Gegen diese Entscheidung legten jedoch sechs der 26 Senatsmitglieder Aufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium ein.

Sie hätten Lehnert gerne auf dem Wahlvorschlag gesehen und kritisieren, dass dem Universitätsrat nur zwei „geeignete Kandidaten“ vorgeschlagen wurden, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag erfordere. Die Senatsmehrheit hatte hingegen argumentiert, dass ein Zweiervorschlag – wenn begründet – durchaus legitim sei.

Zweier-Vorschlag im Oktober aufgehoben

Die Amtszeit von Rektor Lehnert war im Herbst schon drei Tage abgelaufen, da entschied das Wissenschaftsministerium und hob mit Bescheid vom 3. Oktober den Zweier-Wahlvorschlag des Senats auf. Von „gravierenden formellen und materiellen Mängeln“ des Senatsvorschlage und der dazugehörigen Begründung, warum Lehnert nicht Teil des Vorschlags sei, war darin die Rede. Dagegen legte der Senat – wiederum mit Mehrheitsbeschluss – am 17. Oktober beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein – und bekam nun Recht.

Wahl kann fortgesetzt werden

Wie der Vorsitzende des Unisenats, Wolfang Faber, am Freitag in einem Schreiben Universitätsangehörige, Studenten, Lehrpersonal und Verwaltungsmitarbeiter informierte, habe das Bundesverwaltungsgericht auch das vom Ministerium eingeleitete Aufsichtsverfahren eingestellt: „Die dadurch eingetretene ‚Sperrwirkung‘ ist nunmehr beseitigt und das Verfahren zur Wahl kann daher jetzt fortgesetzt werden.“

Überdies habe der BVwG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof für nicht zulässig erklärt.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat damit in einer für die Universität Salzburg eminent wichtigen Angelegenheit beeindruckend rasch entschieden“, betont Faber. Der Senat habe bereits heute den Wahlvorschlag samt der vom Gesetz vorgeschriebenen Begründung dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) vorgelegt. Gleichzeitig sei der Wahlvorschlag auch dem Universitätsrat übermittelt worden, damit dieser die Wahl durchführen kann, sobald eine Entscheidung des AKG vorliege.

Seit Ende der Amtszeit von Lehnert mit 30. September wird die Universität Salzburg interimistisch von Vizerektoren geleitet.