Justitia am Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Frau starb nach Balkonsturz: Vorarbeiter verurteilt

Zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung ist am Montag ein Vorarbeiter verurteilt worden. Er hatte laut Urteil nicht für die Absturzsicherung beim Austausch eines Balkongeländers gesorgt, weshalb eine Frau tödlich abgestürzt ist. Der mitangeklagte Projektleiter wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach einem tragischen Unfall im Jänner in Bad Gastein (Pongau), bei dem eine 81-jährige Frau nach einem Sturz vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock starb, standen am Donnerstag in St. Johann im Pongau zwei Männer einer Schlosserei wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Einer der beiden, ein Vorarbeiter, wurde zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt, der zweite, der Projektleiter, wurde freigesprochen.

Griffe bei Balkontür nicht abgeschraubt

Die Schlosserei war damals vom Hauseigentümer mit der Erneuerung der Balkon- und Stiegengeländer beauftragt worden. Das Unternehmen hat dann am 23. Jänner – laut Strafantrag zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin – damit begonnen, alle Balkongeländer abzumontieren. Zur Sicherheit wurden bei den Balkontüren die Griffe entfernt.

Allerdings haben die Arbeiter in der Wohnung der 81-Jährigen und in zwei weiteren Wohnungen niemanden erreicht, sodass an diesen Balkontüren die Griffe nicht abgeschraubt werden konnten. Bei diesen drei Wohnungen wurden daher von außen Zettel an die Balkontüren geklebt, wonach das Betreten des Balkons bis zur Fertigstellung der Arbeiten untersagt sei.

81-Jährige stürzte sechseinhalb Meter in die Tiefe

Provisorische Geländer zur Absicherung wurden aber nicht montiert. Als die 81-Jährige, die schlecht gehört und schlecht gesehen haben soll, nach Hause kam, ging sie auf den Balkon und stürzte rund sechseinhalb Meter in die Tiefe. Sie wurde schwer verletzt in das Krankenhaus gebracht, wo sie sechs Tage später starb.

Nicht für Absturzsicherung gesorgt

Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten Vorarbeiter vor, er habe im Wissen, dass die Wohnung bewohnt sei, nicht für die vorgeschriebene Absturzsicherung gesorgt, sondern nur einen Hinweiszettel aufgehängt. Der Projektleiter soll die Arbeiter nicht unterwiesen haben, für eine Absturzsicherung zu sorgen. Beide wurden daher beim Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Der Vorarbeiter wurde am Montag im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a 28 Euro verurteilt, also in Summe 2.800 Euro. Der Projektleiter wurde mangels Schuldbeweises freigesprochen: Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits eine Woche im Krankenstand und daher nicht verantwortlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Beteiligten Bedenkzeit erbeten haben, informierte der Sprecher des Landesgerichts, Peter Egger, am Abend die APA.