Bei  viel Neuschnee im dicht verbauten Stadtgebiet müssen viele Gehsteige und Gehwege laut Gesetz von Anrainern geräumt werden. Das  geschieht nicht immer. Und wenn dann Fußgänger verunglücken, dann endet so manche Auseinandersetzung vor Gericht. Für die Radwege ist die städtische Verwaltung zuständig.
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Geh- und Radwege schlecht geräumt: Wer haftet?

Bei viel Neuschnee im dicht verbauten Stadtgebiet müssen viele Gehsteige und Gehwege laut Gesetz von Anrainern geräumt werden. Das geschieht nicht immer. Und wenn dann Fußgänger verunglücken, dann könnte so manche Auseinandersetzung vor Gericht enden. Für die Radwege ist die städtische Verwaltung zuständig.

Rutschige Gehsteige, eisige Radwege und viel Schnee, der Winter bringt den Menschen nicht nur für Freude. Er birgt auch vielerlei Gefahren. Das macht nicht nur Fußgängern zu schaffen. Auch Winterradler sind höheren Gefahren ausgesetzt. Bei einer Umfrage des ORF waren die Meinungen geteilt, ob die Straßen ausreichend geräumt und gestreut seien oder nicht.

Grundeigentümer oft verantwortlich

Verantwortlich sei allerdings nicht immer die Stadt Salzburg, betont Bernd Huber, Leiter der Bezirksverwaltung: „Laut Gesetz sind die Grundeigentümer dafür verantwortlich, den Gehsteig zu räumen oder zu streuen – zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Bei Radwegen sind die Straßenerhalter zuständig, also die Stadt Salzburg.“

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Bei  viel Neuschnee im dicht verbauten Stadtgebiet müssen viele Gehsteige und Gehwege laut Gesetz von Anrainern geräumt werden. Das  geschieht nicht immer. Und wenn dann Fußgänger verunglücken, dann endet so manche Auseinandersetzung vor Gericht. Für die Radwege ist die städtische Verwaltung zuständig.
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Bei  viel Neuschnee im dicht verbauten Stadtgebiet müssen viele Gehsteige und Gehwege laut Gesetz von Anrainern geräumt werden. Das  geschieht nicht immer. Und wenn dann Fußgänger verunglücken, dann endet so manche Auseinandersetzung vor Gericht. Für die Radwege ist die städtische Verwaltung zuständig.
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Bei  viel Neuschnee im dicht verbauten Stadtgebiet müssen viele Gehsteige und Gehwege laut Gesetz von Anrainern geräumt werden. Das  geschieht nicht immer. Und wenn dann Fußgänger verunglücken, dann endet so manche Auseinandersetzung vor Gericht. Für die Radwege ist die städtische Verwaltung zuständig.
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Bei  viel Neuschnee im dicht verbauten Stadtgebiet müssen viele Gehsteige und Gehwege laut Gesetz von Anrainern geräumt werden. Das  geschieht nicht immer. Und wenn dann Fußgänger verunglücken, dann endet so manche Auseinandersetzung vor Gericht. Für die Radwege ist die städtische Verwaltung zuständig.
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In den letzten Jahren keine Strafverfahren

Oft überschneiden sich Gehsteige und Radwege an bestimmten Stellen. In solchen Fällen ist dann immer städtische Magistrat für die Räumung zuständig. Was geschieht, wenn Anrainer ihre eigenen Abschnitte nicht von Schnee und Eis befreien? Wird dann abgestraft?

Der hohe Beamte Huber sagt, wenn Verletzungen durch Nachlässigkeit entstehen, dann seien die Grundeigentümer verantwortlich: „Es gibt sehr wenige Fällen. Wir haben in den letzten Jahren keinen einzigen Fall gehabt.“

Weiter Neuschnee, Glatteis, Eisregen

Wenn es gerichtliche Klagen gibt nach Verletzungen, dann werden solche Verfahren allerdings nicht der Stadtverwaltung gemeldet. Trotz höherer Temperaturen und Regen in den kommenden Tagen können Fußgänger und Radfahrer in der Stadt Salzburg wohl noch länger nicht aufatmen. Es besteht weiterhin vielerorts Sturzgefahr.

Die nächsten Tage sollen neben Neuschnee auch viel Glatteis und gefrierenden Regen bringen.